Frauenarzt muss für ungewolltes Kind zahlen (Quelle: focus.de , 14.11.06)
Nach einer fehlerhaften Verhütungsbehandlung können Eltern vom Frauenarzt Unterhalt für ihr ungewolltes Kind verlangen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag gilt dies nicht nur für die Mutter und ihren Ehemann, sondern auch für ihren nicht verheirateten Partner.
Das Karlsruher Gericht gab einer 25-jährigen Frau aus Baden-Württemberg Recht. Sie hatte sich ein lang wirkendes Verhütungsmittel oberhalb der Armbeuge einsetzen lassen, war aber trotzdem schwanger geworden, weil ihrem Gynäkologen ein Fehler unterlaufen war. Die Frau hatte den Mediziner daraufhin verklagt.
Arzt ging in Revision
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Gynäkologen zur Zahlung der Unterhaltskosten für den Sohn verurteilt. Das Gericht erkannte erstmals in der Rechtsprechung auch dem ledigen Vater Schadensersatzansprüche zu. Gegen diese Entscheidung legte der Gynäkologe Revision ein.
Seine Anwältin sagte, die Eltern hätten keine "gefestigte Partnerschaft gehabt. Beide hätten "nicht geplant, jemals zusammenzuziehen oder zusammenzuleben". Der Kindsvater dürfe deshalb nicht in den Schutzbereich des Arztvertrages einbezogen werden. Der BGH befand dagegen, die Ansprüche müssten auch für den Partner gelten, da er "vom Fehlschlagen der Verhütung ebenfalls betroffen ist".
Verhütungsmittel verschwand spurlos
Laut OLG hatte der Arzt das Verhütungspräparat "Implanon" falsch eingesetzt. Das lang wirkende Verhütungsmittel wird in einem Plastikröhrchen oberhalb der Ellenbeuge unter der Haut implantiert. Als der Arzt bei der Frau im Juli 2002 eine Schwangerschaft in der 16. Woche feststellte, konnte das Implantat nicht mehr gefunden und dessen Wirkstoff im Blut nicht nachgewiesen werden. Die Frau konnte wegen der Geburt eine zugesagte Arbeitsstelle nicht antreten.
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Man beachte: die Schwangerschaft ist in der 16. Woche (!!) erst aufgefallen - "leider" konnte da natürlich nicht mehr abgetrieben werden. Arbeiten konnte die arme Frau natürlich auch nicht mehr.
Ist ja auch praktisch, ein Kind auf Kosten anderer grosszuziehen.. Der Hammer ist, dass auch der Lebensgefährte "Schadenersatzansprüche" geltend machen kann. Ist ja auch ein echter "Schaden", so ein Kind..
Ich würd eher den be***issenen Eltern das Kind wegnehmen und zu einer Familie geben, die vielleicht weiss, wie man "Eigenverantwortung" buchstabiert.