Die islamische Eheschließung hat hier bei uns keinerlei...
zivilrechtliche Bedeutung, sie ist ein rein religiöser Akt.
Ich habe nun nicht genau verstanden, ob der Mann bereits mit deiner Tochter zusammenwohnt.
Das wäre nämlich rein religiös gesehen nicht korrekt, deshalb evtl. dieser geplante Schritt, denn erst als "Eheleute" wären sexuelle Kontakte erlaubt.
Weiß denn deine Tochter, was da auf sie zukommen würde?
Sie könnte sich darüber informieren und sollte dies auch tun.
Keinesfalls sollte sie eine feste Beziehung zu einem Mann eingehen, über dessen Kultur, Familie und Religion sie evtl. so gut wie nichts weiß.
So ist auch erklärbar, warum die Unterschrift des leiblichen Vaters verlangt wird. Das Kind wird schließlich mit diesem Mann zusammen leben und evtl. auch nach dessen Regeln mit erzogen werden?
Ein anderer Punkt: Wie du ja sicher aus der aktuellen Berichterstattung weißt, zählen die Maghrebländer, also auch Tunesien, zu den sicheren Herkunftsstaaten.
Der Mann muss also damit rechnen, dass sein Asylantrag abgelehnt wird und er das Land verlassen muss.
Deine Tochter muss sich im Klaren sein, welche Rolle sie dabei spielen möchte.
Also, erst gut überlegen, dann handeln.