kathie_11868851Scheidung
die Scheidung wenn überhaupt wird vom Mann ausgesprochen. Wenn es natürlich schwerwiegende Gründe gibt und der Mann keine Scheidung will so kann man auch in die Moschee. ...
Eine Ehe sollte sehr gut überlegt sein, alles vorher abgesprochen sein, damit das wesentliche vorher abgeklärt ist. Die Ehe ist im Islam sehr wichtig und hat einen hohen Stellenwert. Man versucht sich bestmöglichst darauf vorzubereiten, das muß nicht lange dauern, man konzentriert sich auf das Wesentliche. Es ist so wichtig über alles vorher zu reden. Einfach nur verliebt sein und denken das wird schon werden, das funktioniert nicht. Manche gehen mit völlig verschiedenen Erwartungen in die Ehe. Für die einen ist dies selbstverständlich, für andere jenes und nicht selten meint man dann der andere wird es auch so sehen. Nie vermuten, lieber fragen.
Man heiratet für immer, jedenfalls in der Absicht.
Hier noch Artikel:
Scheidung nach islamischen Recht
Alles Lob gebührt Allah und möge Er Seinen Gesandten in Ehren halten und bewahren.
Es ist so, dass die Scheidung im Islam dreimal möglich ist. Wurde das dritte Mal die Scheidung vollzogen, so ist keine erneute Heirat möglich. Nur in dem Fall, dass die Frau einen anderen Mann heiratet, allerdings nicht mit der Absicht sich scheiden zu lassen.
Sollte sie trotzdem von diesem Mann geschieden worden sein, so dürfte sie den ersten Mann (von dem sie dreimal geschieden wurde) wieder heiraten.
Beweis:
"Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, dass sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertreten sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt - das sind diejenigen, die Unrecht tun." [2:229]
Und wenn er sie entlässt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, solange sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sie entlässt, ist es kein Vergehen für beide, wenn sie zueinander zurückkehren, sofern sie annehmen, dass sie die Gebote Allahs einhalten können. Dies sind die Schranken Allahs, die Er denjenigen klarmacht, die wissen. [2:230]
ABER:
Mit der dreifachen Scheidung ist nicht gemeint, dass man dreimal die Scheidung hintereinander ausspricht. Dieses Verhalten ist sehr unislamisch und eine Spielerei mit dem Islam.
Egal wie oft bei einem Mal die Scheidung ausgesprochen wird, sie zählt als EINE Scheidung.
Danach muss erst die Wartezeit verstreichen. Die Wartezeit beträgt drei Perioden (nicht Monate)
Beweis:
"Geschiedene Frauen sollen selbst drei Perioden abwarten, und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verbergen, was Allah in ihrer Gebärmutter erschaffen hat, wenn sie an Allah und an den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben. Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig, Allweise." [2:228]
Wenn nach der Wartezeit (drei Perioden) die Scheidung nicht zurückgenommen ist, so ist sie vollzogen, die beiden sind geschieden.
Doch sie dürfen wieder heiraten.
Hierbei natürlich mit den ganz normalen Bedingungen der Heirat:
1. Einverständnis des Wali (Vormund)
2. Mahr (Brautgabe)
3. 2 Muslimische Vertrauenswürdige Zeugen
4. Einverständnis beider Partner
Sollte nach dieser Ehe wieder eine Scheidung auftreten, wäre dies die zweite Scheidung (egal wie oft das Wort Scheidung ausgesprochen wurde).
Hier ist ebenfalls wieder die Wartezeit einzuhalten.
Sollte dann die Scheidung vollzogen werden, ist nach vollzogener Scheidung die erneute Heirat erlaubt, wieder mit den eben genannten vier Bedingungen.
Sollte dann wieder die Scheidung eintreten, sprechen wir von der dritten Scheidung, die der Quran meint, nach der keine Ehe mehr möglich ist, außer die Frau würde einen anderen Mann heiraten (ohne die Absicht der Scheidung zu haben, sonst wäre die Ehe von Anfang an ungültig) und dann die Scheidung eintreten würde. Dann dürfte sie wieder ihren ersten Mann heiraten...
Die Ehe ist kein Spiel und ebenso die Scheidung, Muslime sollen Allah fürchten.
Allah sagt im Quran über das Behandeln der Ehefrau:
"Verkehrt in Billigkeit (Güte) mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat." [4:19]
"Und wie könntet ihr es fortnehmen, wo ihr einander bereits beiwohntet, und sie mit euch einen festen Bund schlossen?" [4:21]
Und auch die Scheidung ist kein Spiel, Allah sagt:
"Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlasst sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über die Zeichen Allahs lustig, und gedenkt der Gnade Allahs, die Er euch erwiesen hat und dessen, was Er euch vom Buch und der Weisheit herab gesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisset, dass Allah über alles Bescheid weiß. [2:231]
Und wenn ihr die Frauen entlasst und sie ihren Termin erreichen, dann haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in gütiger Weise einigen. Dies ist eine Ermahnung für denjenigen unter euch, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Das ist besser für eure Lauterkeit und Reinheit. Und Allah weiß, doch ihr wisset nicht." [2:232]
Leider nehmen viele Muslime dieses Thema auf die leichte Schulter. Die Sahaba haben gelernt ihre Zunge zu kontrollieren, indem sie sich einen Stein in den Mund legten. Die muslimischen Ehepartner heute sprechen so oft in der Wut von Scheidung und spielen mit ihrer Ehe, solches Verhalten ist unverantwortlich. Ein Muslim spielt nicht mit einem so festen Bund...
Vergesst nicht warum ihr geheiratet habt.
Doch wenn man bei Vernunft erkennt, dass es keinen Weg mehr gibt, so ist die Scheidung möglich. Aber dies muss mit Verstand geklärt werden, unter Hinzunahme von vertrauenswürdigen Muslimen, welche die Situation kennen.
Und Allah weiß es am Besten.
http://islam-fetwa.de/index.php?option=com\_content&t ask=view&id=93&Itemid=64
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Sie will eine Scheidung aber er will sich nicht von ihr scheiden lassen
Frage:
Ich habe eine Schwester, die verheiratet ist, aber ihr Ehemann hat die Heirat noch nicht mit ihr vollendet. Alles war in Ordnung bis plötzlich meine Schwester sagte, dass sie nicht mit ihrem Ehemann leben will, weil sie ihn nicht länger liebt. Sie haben nicht gemeinsam als Mann und Frau in ihrem Haus gelebt. Als ihr Ehemann sie das sagen hörte, wurde er sehr zornig und lehnte ab sich von ihr scheiden zu lassen. Meine Schwester beharrt darauf nicht mir ihm leben zu wollen und er beharrt darauf sich nicht von ihr scheiden zu lassen. Wir haben ihr mitgeteilt, dass sie sich nicht ohne einen hinsichtlich der Shariah legitimen Grund oder Beweis scheiden lassen kann, aber sie sagt, dass er schnell zornig wird und Geheimnisse preisgibt. Es sollte vernommen werden, dass sie noch nicht mit ihm in einem Haus gelebt hat. Ihr Ehemann gesteht dies und sagt, dass er es ändern will. Was ist die Lösung der Shariah hinsichtlich dieses komlizierten Problems?
Antwort:
Gepriesen sei Allah.
Wenn der Ehemann seiner Frau ihre Rechte laut Shariah zukommen lässt, dann ist es haraam für sie um eine Scheidung von ihm zu bitten, weil der Prophet, sallallahu aleihi wa sallam, sagte: Für jede Frau, die um eine Scheidung ohne Grund bittet, ist der Wohlgeruch des Paradieses verboten. (Berichtet bei al-Tirmidhi, 1187; Abu Dawuud, 2226; Ibn Maajah, 2055; durch Sheikh al-Albaani in Sahiih Abi Dawuud als Sahiih klassifiziert.)
Ohne Grund bedeutet ohne irgendeine dringende Situation, welche es der Heirat Schwer macht fortzufahren.
Wenn der Ehefrau Leid zugefügt wurde und die Situation so schwierig für sie ist, weil ihr Ehemann ihr unzureichend ihre Rechte zukommen lässt oder ihre Rechte zurückhält oder auf Grund seiner schlechten Behandlung und anderen ähnlichen Gründen, dann hat sie das Recht um Scheidung zu bitten und sie möge auf den qaadi verweisen und ihm mitteilen was geschehen ist und er kann wiederum ihren Ehemann bitten ihr ihre Rechte zukommen zu lassen oder sich von ihr scheiden zu lassen.
Wenn sie herausgefunden hat, dass er einige schlechte Charaktereigenschaften hat, sollte sie sich nicht beeilen eine Scheidung herbeizurufen, vielmehr sollte sie gütig zu ihm sein und ihm auf die beste Weise Rat erteilen und ihm helfen seinen Charakter zum Bessern zu verändern. Er gesteht die Art wie er ist ein und verspricht sich zu ändern. Dies ist ein positiver Schritt seitens des Ehemanns und es ist der erste Schritt mit dem Problem umzugehen. Die Ehefrau sollte ihrem Ehemann zum Guten verhelfen. Wenn jede Frau eine Scheidung herbeiführen wöllte, wenn er (der Ehemann) schnell zornig wird oder einige Worte, die zwischen ihm und seiner Frau geredet wurden oder Fehler, übermittelt, dann würde es keinen Haushalt geben, der nicht gebrochen wäre und seine Mitglieder zerstreut wären.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A
http://kitabundsunnah.wordpress.com/2008/05/13/sie-will-eine-scheidung-aber/
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Wie ist die Ehe im Islam?
http://islam-fetwa.de/index.php?option=com\_content&t ask=view&id=190&Itemid=64