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Bis zum Abschluss der Erstausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig. Entweder in Form von finanzieller Unterstützung oder Gewährung von Kost und Logis. Vom Staat gibt es keine Unterstützung.
Beginnt sie eine duale Ausbildung, kann sie unterstützend BAB beantragen (eigenes Einkommen + das der Eltern wird angerechnet bzw. berücksichtigt). Bei einer schulischen Ausbildung Bafög.
Das Kindergeld steht ihr nicht zu, solange ihre Eltern für sie Unterhalt leisten, allerdings können die Eltern es an sie weiterleiten bzw. man kann einen Abzweigungsantrag stellen.
Wohnungen werden oftmals nur an Personen mit unbefristeten Arbeitsvertrag vermietet. Hat man nur einen befristeten Vertrag bzw. befindet sich noch in der Ausbildung oder ist arbeitslos, ist oftmals eine Bürgschaft der Eltern notwendig.
Solang sie keinen Ausbildungsplatz in deiner Stadt hat, sollte sie bei ihrer Mutter wohnen bleiben.