Hallo,
bin dieses Jahr geschieden worden.
Als erstes solltest Du zum Rechtsanealt gehen,um die Scheidung einzureichen. Hast Du nicht genug Einkommen, kannst Du für die Scheidung Prozeßkostenhilfe beantragen.(In der Regel macht der Anwalt das automatisch)
Lebt Ihr schon getrennt? Wenn nicht,such Dir so schnell wie möglich eine Wohnung.Auch hier hilft
Dir das Sozialamt oder die Wohngeldstelle weiter. Lebt Ihr noch zusammen in einer Wohnung, mußt Du ab sofort die ganze Haushaltsführung trennen. Das heißt:
Du darfst nur noch für Dich alleine einkaufen und kochen,sowie Deine Wäsche waschen,und die Räume die Ihr gemeinsam benutzt z.B. Bad und Küche aufräumen. Wenn Du auch nur eine einzige Malzeit für Deinen NOchmann mitkochst,oder nur eine Unterhose von ihm mit wäschst,zählt die Ehe als nicht zerrüttet,und Du mußt nochmal von vorne anfangen.
Normalerweise muß man ein Jahr getrennt leben, bevor eine Ehe geschieden wird. Aber Du kannst auch einen Härtefall durchkriegen, wenn Dein Mann Dich z.B. schlägt,er trinkt oder nie so für Dich gesorgt hat wie ein Mann das tut.
Bekommst Du keine Härtefallscheidung kannst Du auch beim Familiengericht beantragen,daß der "Unterhaltsausgleich" das ist die Rente die Dir für die Zeit der Ehe zusteht,getrennt behandelt wird. Dadurch sparst Du ein paar Monate.
Es kann Dir passieren,daß Dein Mann keine Scheidung will. Dann wirst Du nach drei Jahren getrennt leben automatisch geschieden.
Das Familiengericht wird zu 95% einen sogenannten "Sühnetermin" anberaumen,um Euch evtl. doch noch eine Chance einzuräumen. Den darfst Du verstreichen lassen. Denn damit
signalisierst Du deutlich,daß Du an einer Fortsetzung der Ehe absolut nicht mehr interessiert bist.
Die Scheidung selber dauert dann nur noch 5 minuten.
Solltest Du keine Prozeßkostenhilfe bekommen, versuch Dich mit Deinem Mann über den Unterhalt,evtl. Hausrat usw.gütlich und außergerichtlich zu einigen. Denn jeder Brief vom Anwalt ist teuer,und kostet Nerven.
Ich wünsche Dir alles Glück,und verliere nicht die Nerven.
Lieber Gruß