Opfer fleht um Gnade für Schänder
Leipziger schlief mit seiner Stieftochter, seit sie 14 war. Doch im Prozess bewahrte sie ihn jetzt vor dem Knast
06.01.2010 - 08:54 UHR
Von ANGELA WITTIG
Die Fakten sind klar. Ein Mann hatte Sex mit seiner Stieftochter (14). Und konnte nicht mehr aufhören damit. Vier Jahre lang gingen sie miteinander ins Bett, immer wieder 420 Mal!
Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen. Muss der Mann dafür bitter büßen? Nein. Pia* (heute 19) flehte das Landgericht an, Gnade walten zu lassen. So geschahs. Das milde Urteil: zwei Jahre auf Bewährung. Richter Rüdiger Harr: Es ist einmalig, dass sich das Opfer für den Täter einsetzt. Hier gibt es keine Täter-Opfer-Rollen. Da hatte sich ein merkwürdiges Liebes- und Sexualleben entwickelt.
Es beginnt 2004. Kleinunternehmer Uwe B.* (damals 40) lebt mit seiner Freundin und deren Tochter Pia zusammen. Am 7. Mai wird sie 14. Und da passiert es zwischen ihnen.
Ab sofort zweimal wöchentlich. Zur Belohnung darf Pia länger in die Disko oder länger fernsehen. Und das verbotene Spiel gefällt dem Mädchen. Sie bietet ihm Sex an wenn er ihr einen Wunsch erfüllt. Das tut er. Und sie lässt sich sogar filmen. Uwe B.: Es hatte sich so eingespielt zwischen uns. Ich habe sie geliebt, ich habe geklammert...
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Am 6. Mai 2008, einen Tag vor ihrem 18. Geburtstag, haben sie das letzte Mal Sex. Pia aber hält nicht dicht, vertraut sich Freunden an. Die machen Druck: Sie soll den Stiefvater anzeigen. Das tut sie.
Uwe B. wird im ersten Prozess zu zwei Jahren Knast verurteilt. Doch Pia (macht jetzt Fachabitur) bereut die Anzeige inzwischen: Ich möchte nicht, dass er ins Gefängnis kommt. Unser Vater-Tochter-Verhältnis stimmt wieder.
Verteidiger Dr. Malte Heise: Mein Mandant will ihr im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs 10.220 Euro Schmerzensgeld zahlen, in Raten von 365 Euro bis April 2011. Und: Er hat sich entschuldigt, sie hat ihm verziehen.
Und Pias Mutter? Hat beiden vergeben. Sie versuchen, wieder eine ganz normale Familie zu sein. Als sei nichts geschehen.