Antwort
Es ist einer muslimischen Frau nicht gestattet einen Andersgläubigen zu heiraten.
(Die einzige Möglichkeit ist es, wenn der Mann sich mit dem Islam befasst und aus ÜBERZEUGUNG konvertiert.)
Dies hat viele Gründe:
- Der andersgläubige Mann ist durch nichts daran gebunden seiner muslimischen Frau ihre Rechte, die sie durch den Islam hat zu geben. z.B: die Verpflichtung sie zu versorgen (Im Islam muss der Mann seine Frau und Kinder verpflegen und versorgen.),
oder z.B: sie ihre Religion frei ausüben lassen (Beten, Fasten, ...)
Durch das Fasten sind Muslime an einige Regeln gebunden während des Fastenmonats Ramadan. (kein Essen, kein Trinken, kein Geschlechtsverkehr,...)
Dadurch kann es zu Konflikten kommen wenn der Mann z.B. nicht einsieht warum er 1 Monat von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf den Geschlechtsverkehr verzichten muss. (Extremfall: Mann ist Nachtarbeiter, Dienst von 19:00 - 07:00, also 1 Monat kein Geschlechtsverkehr weil am Tag die Frau fastet und in der Nacht der Mann nicht da ist.)
Das kann jetzt so weiter gehen mit Schweinefleisch, Alkohol, usw.
Das heißt, dass die muslimische Frau unter Umständen von der Religion abkommen könnte oder auch das die Ehe viele Hürden haben könnte bzw. haben wird.
Warum es dem Moslem gestattet ist, eine andersgläubige (nur Christin oder Jüdin) zu heiraten?
Als Moslem bist du verpflichtet deine Frau, ihre Religion ausüben zu lassen und wie schon erwähnt, sie zu versorgen. Es gibt auch keine Beschränkungen, die den Moslem von seiner Religion abbringen könnten.
Jetzt gibt es einige die sagen könnten, dass die andersgläubige Frau auch Alkohol konsumieren könnte und Schweinefleisch essen möchte, aber werde ich als gläubiger Moslem unbedingt mich einer Frau annähern, die so fern vom Glauben ist?
Nein, vorallem deshalb nicht weil der Islam uns vorschreibt uns gute bzw. passende Eheleute auszusuchen.