Wirklich strafbar?
Hallo zusammen,
gerade war ich mir selbst nicht ganz sicher, ob das wirklich strafbar ist. Wikipedia schreibt dazu zum Beispiel:
Schließlich werden in Abs. 3 sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht allein aus dem Alter des Jugendlichen abgeleitet werden, sondern muss im Einzelfall festgestellt werden.Sexuelle Unerfahrenheit reicht nicht für die Feststellung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
Ich weiß, Wikipedia ist gerade bei Rechtsthemen mit Vorsicht zu genießen, aber das scheint so weit zu stimmen.
In diesem Fall würde ich aber auch dazu tendieren, die Finger von ihr zu lassen. Und auch als Frage an den TE: fühlst Du Dich grundsätzlich zu den jungen Mädchen hingezogen?
Gruß
Mike