martmn_11884761Rechtslage
Von der Rechtslage bist du ab 16 dazu befähigt über dich, deine Beziehung und deine Sexualität zu entscheiden.
Erziehungsberechtigte könnten, wenn sie denn wollten, Anzeige erheben wegen Ausnutzung der fehlenden sexuellen Selbstbestimmung, doch die meisten dieser Anzeigen gehen ins Leere, weil zu einer Beziehung mit einem solchen Unterschied, ein Reifegrad der jüngeren Partei dazu gehört, dass die Argumente nicht ausreichen für das Gericht, welches im Einzelfall prüft.
Wenn deine Eltern allerdings sehen und begreifen, dass dieser Mann dich glücklich macht, werden sie schon nicht auf die Idee kommen. Du wirst lediglich mit Enttäuschung ihrerseits rechnen müssen, weil du dich ihnen nicht anvertrauen wolltest.
Ich bin selbst 16, mein Partner inzwischen 29, wir 1 Jahr zusammen und er immernoch auf freien Fuß ;-)