meave_12504444@upps7
eigendlich ist es noch etwas komplizierter.
Kann eine Beziehung zwischen einer 14 Jährigen und einem ü 21 geführt werden, es kommt jedoch dabei darauf an, wie die Eltern zu der Beziehung stehen. Und in welcher betiehung dioe beiden zueinander stehen. Eine Beziehung zwischen Schülern und Lehrern wird als Missbrauch von Schutzbefolenen angesehen. Er ist aber nur der Nachhilfe lehrer, da gibt es schon wieder einiges an Spielraum.
Hier kann man nicht einfach nach den Alterszahlen gehen, da es für sehr viele mögliche Fälle eben so viele ausnahmen gibt. Und im äusserstem Fall ist es auslegungssache des Richters. Die meisten der Richter, achten sehr darauf, wie die Eltern in solchen Fällen dazu steheh und entscheiden dem entsprechen oft auf zu gunsten der "angeklagten", weil die Eltern ihre "Kinder" am ehesten einschätzen können.
Die alterstufen sind übrigens hier 14,16 und 21. Die 18 ist nicht relevant ;).
Und die erlernte Theorie, ist fast immer völlig anders als die Praxis;)
Aber das ist eh ein ganz anderes Thema.