tovia_21602803Schaut doch mal in den Vertrag bzw. das Grundbuch. Dort müsste ja hinsichtlich der Nutzungsrechte etwas vermerkt sein.
Grundsätzlich ist es schon so, dass bei einem Wohnrecht auch Nutzungsrechte an den Gemeinschaftseinrichtungen bestehen. Aber für den Wohnrechtsberechtigten. Klar darf dessen Besuch dann bspw. den Garten auch nutzen - aber eben als Besuch.
Unter Besuch verstehe ich, sie besuchen dann auch tatsächlich die Eltern. Und wenn die Eltern sich eben in ihrer Wohnung aufhalten, dann der Besuch ebenso. Eltern im Haus - und der Rest spielt und sonnt sich im Garten, das wäre bei mir kein Besuch. Sind Eltern mglw. mal gar nicht zu Hause, dann ist auch kein Besuch möglich.
Obst und Gemüse ernten, wenn man die nicht selbst oder halt die Eltern angebaut hat, schließt sich selbstverständlich auch aus.