Hallo sarah!
erst einmal keine panik!!
du musst keinen kindesunterhalt zurückzahlen!!
beide eltern sind vepflichtet dem kind unterhalt zu zahlen, der bei dem das kind lebt tut dieses naturell, das heißt essen trinken dach über den kopf, der andere elternteil zahl in bar,sprich dein ex!das jugendamt holt sich das geld von ihm zurück, so oder so!
bekommst du sozialhilfe bzw hartzV?dann solltest du ganz genau aufpassen,die können durchaus dedektive auf euch ansetzen um sicher zu gehen, das kein betrug,also das zuviel gezahlt wird, vorliegt.du solltest jetzt auf jeden fall einen kühlen kopf bewahren.
geh zum jugendamt und beantrage eine beistandschaft.sie sorgen dafür, das du auch den unterhalt bekommst,der dir bzw dem kind zusteht.sie stehen dir immer zur seite.anschließend solltest du, so fern du hilfe zum lebensunterhalt bekommst, zu diesem amt gehen und ihnen sagen,das sich dein ex nicht aus deiner wohnung entfernt,das er dir droht und dich misshandelt,das du nicht weißt was du machen sollst,das du hilflos bist.auch die werden dir helfen!du kannst beim anwalt auch eine einstweilige verfügung erwirken,das er sich dir und dem kind nicht nähern darf!wenn du handeln willst,dann jetzt warte nicht zu lange.mach nägel mit köpfen.und noch einmal,du mußt keinen cent an das jugendamt zurückzahlen,das weiß ich aus eigener erfahrung.lass den kopf nicht hängen