... :-) ein äußerst spektakulärer Fall in Österreich:
Ein Ehepaar, wo der Gatte sich mit einer anderen traf, die Gattin drauf kam und alle Beteiligten an einen Tisch holte.
Sie wollte, dass keine Treffen mehr zwischen den beiden stattfinden sollten. Beide versprachen ihr sich nicht mehr zu treffen.
Danach überschrieb die Gattin ihrem Sohn die Eigentumswohnung und daraufhin meinte der Gatte er müsse seiner Geliebten Leid klagen.
Die Gattin nicht blöd lies die beiden überwachen und reichte die Scheidung ein.
Das beste kommt jetzt... der oberste Gerichtshof entschied, dass die Geliebte die Hälfte der Kosten der Überwachung übernehmen müsse (einschließlich ihrer Verfahrenskosten - insg. 8.000,--), da sie einen ehelichen Vertragsbruch förderte.
Die Gattin konnte es sich im Übrigen aussuchen wer die Hälfte zahlen sollte, ob Gatte oder Geliebte, sie entschied sich für die Geliebte.
Was sagt ihr dazu?
LG
Elbe
PS: Vor Gericht konnte nicht einmal bewiesen werden, ob die beiden überhaupt ein Verhältnis miteinander hatten...