Das Geld kannst du nur einfordern, wenn ihr eine schriftliche Regelung über die Rückzahlung gemacht habt, die er auch unterschrieben hat.
Ansonsten werden solche Summen polizeilich nicht geahndet, da kein öffentliches Interesse vorhanden ist.
Du könntest nur, auf eigene Kosten, vor Gericht ziehen, mit einem unbestimmten Ausgang, wenn nichts schriftliches vorhanden ist.
Du kannst ihn höchstens nochmal anschreiben und sagen, dass du gerne das Geld wieder hättest, ansonsten solltest du das ganze unter "Lehrgeld" verbuchen.