Ich finde es nicht schön, wie hier auf die TE losgegangen wird.
Keine Ahnung von Hartz IV, keine Ahnung, wie die Beziehung der TE in den ganzen Jahren ablief - Hauptsache draufhauen.
Im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft wird regelmäßig das Einkommen aller Mitglieder berücksichtigt und auf Regelbedarf und Miete des Anspruchsberechtigten (hier: TE) angerechnet. Wenn die Rente des Partners entsprechend hoch ist, dann kann sich der Anspruch der TE entsprechend verringern.
Das muss also überhaupt nichts mit falschen Angaben, nicht stimmen können, bestimmt Schulden beim Jobcenter etc. zu tun haben. Warum man da gleich so fiese Vermutungen anstellen muss, kapiere ich nicht.
Dass angerechnet wird, dürfte auch dem Freund der TE bekannt gewesen sein, und dass damit in letzter Konsequenz sein Einkommen (Rente) für beide reichen muss.
Erst einer gemeinsamen Wohnung, einem gemeinsamen Haushalt, sprich: einer Bedarfsgemeinschaft, zustimmen und sich dann aufregen, finde ich irgendwie merkwürdig.
@ TE
Ich finde es nicht per se egoistisch, dass du das Geld behalten wolltest. Wenn ich das richtig verstehe, hast du für das Geld Dinge verkauft, die dir gehörten. Dein Eigentum - ergo dein Geld.
Natürlich solltest du aufpassen, dass hier keine komplette Schieflage in finanziellen Dingen entsteht. Ob die bereits eingetreten ist, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nicht, wie eure Beziehung, auch finanziell, bisher lief, wie lange er bereits komplett für dich aufkommt, ob er damit vielleicht sogar einverstanden war (schließlich lebt/wohnt ihr zusammen).