kukka_12718625Wie gesagt, liebe ar110911,
übrigens: hast du auch einen Namen, oder soll ich weiter r2d2 zu dir sagen? ;-)
wie gesagt, wir sind im Felde von Ermessensspielräumen und Gnadenrecht. Eine Therapie KANN ihm genehmigt werden, aber es ist keinesfalls sicher, Automatismen gibt es da nicht.
Pacjams Antwort ist übrigens nicht so unsachlich, wie du glauben magst, er vertritt lediglich die bewusst harte Position der Geschworenen, welche vom Straftäter überzeugt werden wollen, dass die Gnade einer vorzeitigen Entlassung in dem Falle auch wirklich gerechtfertigt ist. Pacjam hat dir einfach nur kurz und knackig aufgerollt, wie sich das Betragen deines Freundes für einen Außenstehenden ohne Hintergrundwissen darstellt. Und das sieht leider ganz genau so aus, wie pacjam das in seiner unnachahmlichen Art rausgerotzt hat.
Also: es ist Aufgabe deines Freundes, die zuständigen Stellen, wer immer es sein mag, Gefängnisdirektor, Bewährungsausschuss, Haftpsychologen etc. pp. davon zu überzeugen, dass ein Versuch mit einer Therapie bei ihm Sinn hätte. Momentan hat er erst mal verschissen, die Gründe dafür kenne ich nicht, aber es wird welche geben, da unser Staat ungern Leute ohne Grund wegsperrt - das kostet nämlich jede Menge Geld und Ärger.
Tut mir leid, wenn ich keine bessere Nachricht für dich habe und wenn es in die Tiefe der Details geht, wird dir das Forum ohnehin wenig helfen können, sein Anwalt wird da der erste Anlaufpunkt für dich sein.
Freundliche Grüße,
Christoph