Ja, natürlich hat die TE ein Recht darauf, die Wahrheit zu erfahren.
Es stimmt, dass Du da nicht mitzahlen musst, weil keine solidarische Haftung besteht bzw. Du ja keine vertragliche Verpflichtung eingegangen bist. Es geht aber gar nicht darum, sondern darum, etwas aufbauen zu können. Da muss man schon wissen, ob der Partner überhaupt fähig ist, das mitzutragen, sei es, dass man mal den Wunsch mitteilt, eine Wohnung zu kaufen, ein gemeinsames Auto anzuschaffen oder betreffend Familienplanung. Da sind Schulden hinderlich. Abgesehen davon sagt es etwas über den Menschen aus. Nach meiner Erfahrung sind mehr als 95% völlig selbstverschuldet in die Schuldenfalle geraten. Die Hauptgründe sind deren vier: Konsumsucht, Drogen (inkl. Alkohol), Spielsucht und die Liebe (inkl. käuflichem Sex). Darum sind die Fragen berechtigt, ob, wieviel und warum jemand Schulden hat.
Abgesehen davon ist es in der Ehe dann so, dass aufgrund des Eheschlusses dies auf die zwangsweie Schuldenrückzahlung einen Einfluss hat. Zwar muss der nicht verschuldete Partner keine Zahlung leisten, aber die gemeinsamen Kosten mitzahlen und diese sind anteilmässig je nach Lohnhöhe zu berechnen. In der CH ist das so.