szymon_12636162Schlechte Karten
Wie ich oben bereits geschrieben habe, hat er 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten, danach ist Schluß. Die Zeit läuft ab Kenntnis. Da er seine Frau rausgeworfen hat, kann es natürlich durchaus sein, dass er erst spät Kenntnis davon erhalten hat und noch innerhalb der Anfechtungsfrist ist.
Allerdings ist dein Liebster dafür beweisbelastet.D.h. er muss nachweisen ab wann er von dem/den Kin(ern) Kenntnis hatte.
Das Jugendamt wird ziemlich zügig auf ihn zukommen. Er hat natürlich die Möglichkeit sich an den richtigen Vätern schadlos zu halten. Dies geht aber nur auf dem Zivilrechtsweg.