apfelsine8Entschuldige, dass ich so begriffsstutzig bin. Natürlich wird das Gericht verlangen, dass sie arbeiten geht.
Aber da wird sie sich eben zum Sozialfall stilisieren: Ich habe nichts gelernt, ich kann nichts, niemand will mir Arbeit geben. Selbst zum Putzen bin ich zu blöde. Außerdem ist die oder jene Arbeit voll unzumutbar. Und je nach Region sind die Behörden ja so schrecklich tolerant (wurde ja schon gefordert, dass sich niemand für sein Nichtstun rechtfertigen muss).
Und das Sozialamt wird versuchen, sich irgendwo das Geld zu holen und auf den §1574 BGB für vorübergehenden Unterhalt verweisen.
Wie läuft das denn dann in Anbetracht von §1574 BGB praktisch?
Zwar gilt, dass der potentiell Unterhaltsberechtigte die volle Beweislast für seine Unfähigkeit zur Arbeitsaufnahme hat. Aber das lässt sich mit einiger Schauspielkunst und Geschicklichkeit schon durchsetzen. Das ist jedenfalls meine Befürchtung.