Hallo zusammen,
im Moment lebe ich in Trennung von meiner Ex-Frau, wir haben zwei Kinder, 4 und 6. Alles soweit in trockenen Tüchern, jeder hat seine eigene Wohnung mit Kinderzimmer und so geregelt, dass jeder damit leben kann.
Wegen der Kinder bezahle ich sehr üppig Unterhalt, habe den Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle einfach verdoppelt, damit ich mir nie was nachsagen lassen muss.
Nun geht es um den Umgang mit den Kids.
Ich bringe die Kinder jeden Tag in die Schule bzw, Kindergarten, habe sie unter der Woche eine Übernachtung, Mittwoch oder Donnerstag, und dann jedes zweite Wochenende von Freitag 14h bis Montag 8.30h. Von 14 Tagen hat meine Exfrau die Kinder 9 Tage hat und ich 5 Tage.
Es ist so, dass ich jeden Tag von 9-17h und Freitags bis 14h arbeite, meine Exfrau arbeitet bei mir im Betrieb täglich 2-3h, je nach dem wie sie gerade Lust hat. Für mich auch kein Problem, dass ich sie sehen muss.
Nun meint sie, ich "müsse" die Kinder Freitags immer schon um 14h nehmen, quasi direkt nach der Arbeit und wenn ich mit den Kindern in den Urlaub fahre, sei das mein Vergnügen und so kann es sein, dass wenn wir eine Woche, von Samstag auf Samstag in Urlaub fahren, ich meine Kinder an drei Wochenenden hintereinander habe.
Ich liebe meine Kids sehr und freue mich, wenn sie da sind, da ich aber viel arbeite und mich auch erholen können muss, bin ich der Meinung, dass sie mir die Kinder auch nicht einfach nach belieben aufs Auge drücken kann. Sie kann z.B. ihr Besorgungen auch tagsüber machen, während ich das immer nur abends machen kann.
Wenn ich mit den Kids in Urlaub gehe, hat sie quasi frei. Geht sie mit den Kids in Urlaub, habe ich nicht frei, sondern muss arbeiten.
Kann mir jemand sagen, wie das mit der Regelung genau läuft?
Prinzipiell sehe ich es so, dass ich für den gesamten Unterhalt aufkomme, im Gegenzug betreut sie die Kids. Jeder trägt somit etwas bei. Aber ich sehe es nicht so, dass sie mir dann die Kids unter der Woche jedes Mal auf Teufel komm raus aufs Auge drückt, nachdem ich den ganzen Tag gearbeitet habe, selbst dann bis um 1h weggeht und gegen 11.30h langsam in die Arbeit geschlurft kommt, während ich um 6.30h aufstehe, um die Kinder her zu richten und sie in die Schule bringe.
Mir ist ein freier Umgang mit den Jungs sehr wichtig, aber ich will mich nicht ständig gängeln lassen müssen, dass ich die Jungs hier und da nehmen muss, damit sie sich feiern lassen kann.
Welche Verpflichtungen zur Betreuung hat sie denn als Unterhaltsempfängerin und welche habe ich denn als Unterhaltspflichtiger?
Bitte nicht falsch verstehen, ich will meine Jungs sehr häufig sehen, ich will aber mich nicht permanent bevormunden lassen und so viel Unterhalt bezahlen, wenn sie dann eh sehr häufig mit mir im Urlaub sind, oder ich auch mal irgendwann Urlaub machen will, ohne auf goodwill angewiesen zu sein...
Danke!