In Antwort auf bruno.b
Vorsicht!! Sage ich dir da nur. Wenn du es tust, dann aufpassen! Wir haben zwar mit 18 die Volljährigkeit. Aber der Jugendschutz endet erst mit 21!!!!!!! Das heißt, der Altersunterschied spielt da noch bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres eine Rolle!!! Und meines Wissens verkraftet der keine 10 Jahre oder mehr
Bei uns in Deutschland kann jede und jeder mit 18 Jahren machen, was sie oder er will, so lange es legal ist, ohne dafür bestraft zu werden!
Wenn jemand etwas illegales macht, kann es von Vorteil sein, das 21. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen zu haben. Denn davon, ob ich unter 21 Jahre bin oder darüber, kann das verhängte Strafmaß abhängen!
Es ist aber völlig legal, wenn eine 18 Jährige oder ein 18 Jähriger intim wird mit einer Person, die älter ist.
Wenn sie noch wartet, bis sie ihren Abschluss hat und der Lehrer nicht mehr für sie als Lehrer tätig ist, können sie so oft und so lange intim sein, wie sie wollen! Ob sie 18 ist (dabei ist sie schon 20) und ihr Ex-Lehrer 10, 20, 30 oder 40 Jahre älter ist, spielt dabei absolut keine Rolle!
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