Sorry, hier muss ich mal eingreifen...
das trennungsjahr beginnt mit datum der trennung - nicht mit einreichung des scheidungsantrages.
der scheidungsantrag kann nach ablauf des trennungsjahres gestellt werden oder, wenn man's eilig hat, kurz davor, so dass das trennungsjahr zur mündlichen verhandlung abgelaufen ist.
dann gilt die ehe als zerrüttet und kann geschieden werden.
ist die zerrüttung nicht eindeutig, weil sich z.b. ein ehepartner dagegen wehrt, kann es bis zu 3 jahren dauern - wenn der antrag dann noch aufrecht erhalten wurde, gilt die ehe als auf jeden fall gescheitert, auch wenn einer der ehepartner dies anders sieht...