Sätze wie Hallo willstu du Bumsen, sind meines wissens in Deutschland gar nicht strafbar, deshalb werden Frauen im Internet ja auch wie Zuchtvieh behandelt.
Da ist meines Wissens erst ein Penisbild strafbar. Aber nur mit Worten kannst du eine Frau in Deutschland nicht sexuell belästigen.
Da geht die Schweiz viel weiter! Und in der Schweiz kann auch der Mann eine Frau anzeigen! Siehe Exibitionismus! Das ist bei allen Sexualdelikten so!
Art. 1941 Wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bestraft.231
2 Unterzieht sich der Täter einer ärztlichen Behandlung, so kann das Strafverfahren eingestellt werden. Es wird wieder aufgenommen, wenn sich der Täter der Behandlung entzieht.
In Gegensatz zu Deutschland.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
Völlig an der Gleichberechtigung Vorbei, die deutschen Gesetzte.