tdhti_12134119Unabhängig von der Nationalität
muss der Partner, der in Deutschland lebt, nachweisen, dass er den Unterhalt für den nachzuholenden Familienangehörigen bestreiten kann.
Mit Hartz 4 wird es da schwer sein für Deinen Ex.
Klar, wer frech genug ist und die Lücken der Gesetze nur gut genug kennt, findet irgendwie immer einen Weg - notfalls einfach Einreise über ein EU-Land, in dem die Einreisekontrollen vielleicht lascher sind und dann der Landweg nach Deutschland. wer weiß, ich würd nicht drauf schwören dass er es nicht irgendwie hinkriegt. Aber leicht wird man es ihm nciht machen.