Hallo kittymautz,
"Zurückgeben müsste er die Geschenke nur dann, wenn Du sie ihm ausschliesslich gemacht hättest, weil Du von einer dauerhaften Beziehung ausgegangen warst - typische Situation bei Verlobungsgeschenken.
Hast Du ihm die Geschenke aber eher gemacht, um ihm eine Freude zu bereiten, dann muss er sie nicht zurückgeben."
Habe ich gerade gegoogelt und tauchte mehrmals auf.