Ich denke mal,
dass man seine "väterlichen Pflichten" nicht einfach per Notarvertrag ausschliessen kann. Mitgehangen - mitgefangen.
Wenn man der Erzeuger ist, dann hat man einfach gesetzliche Pflichten - wie Unterhalt, etc. Soll ansonsten Vater Staat für das Kind aufkommen, wenn Du dazu nicht in der Lage bist, nur weil er dazu keine Lust hat?
Was ist das überhaupt für eine bescheuerte Einstellung? Ich will bitte ein Kind, aber keine Pflichten und Verantwortung übernehmen?
Schade, dass man keine Lizenz zum Kinderkriegen braucht, kann ich da nur sagen.
LG, xeres