Vergessen
ist ein biochemischer Vorgang, der durch den freien Willen (leider) nicht beeinflusst werden kann. Ausnahmen bieten sich im Zusammenhang wie solche: massive Kopfverletzungen, übermäßigerAlkohol oder Drogenkonsum, Nebenwirkungen von zahlreichen zugelassenen und nicht zugelassenen Medikamenten, wie auch Verdrängung im psychologische Sinne.
Da ich mich weigere, das Vergessen absichtllich herbeizführen, antworte ich Dir.
Das Wort LÄGE stellt das Konjuktiv II des Wortes LIEGEN dar und hiermit eine irreale Handlung. In meinem Diskussionsbeitrag wird diese Handlung unter zwei Bedinggen gestellt: vernünftige und unvernünftige Gründe. Und da diese rein subjektiver Natur sind, muss der Betrachter, vorausgesetzt er ist dazu fähig, ALLEINE Konsequenzen ziehen.
Ein Beispiel:
Ein Paar trefft in einem Waldpark eine bekannte Dame. Der Mann macht ihr ein Komplimet: "Du siehst heute aber richtig scharf aus. Wenn ich nicht verheiratet wäre, hätte ich Dich jetzt sofort geküsst..."
Wie reagier jetzt seine Lebensgefährtin?
1. Scheidung bei dem nächsten Anwalt einreichen.
2. Eine fette und echoproduzierde Ohrfeige.
3. Überhören.
4. Sich totstellen.
5. Den heimlichen Anrufer anrufen, um beim nach dem Geschlechtsverkehr ausheulen zu können.
6. Abnehmen.
7. Abführmittel ins Abendessen schütten (vergiftungsnahe Dosis)
8. Das Kompliment bestätigen und kräftig nicken.
9. Dem Kompliment widersprechen und damit begründen, es läge nur an der engen Hose und Schminke.
10. Sich auf dem Heimweg betrinken.
11. Sich als Verliererin akzeptieren und gegebenfalls ein erotisches Treffen vorschlagen.
12. Sich einreden, man sieht doch besser aus oder er hat das so nicht wörtlich gemeint.
13....
Das sind nur wenige Möglichkeiten, die eine Person entsprechend ihrer Persönlichkeit oder ihrem Wertsystemwählen könnte. KÖNNTE.
Und daher bleibe ich beharrlich bei Einschätzung, dass Du mich vorhin zitiert hast, und zwar dieses unverkennliche KONJUKTIV II !
mfg