lzcia_11852414Hmmm
Also uns wurde gesagt, dass ich, wenn ich dänische Staatsbürgerin wäre, bzw. in Dänemark ansässig und die Namensänderung in Dänemark durchgeführt werden würde, sei es mir in Zukunft unmöglich, jemals wieder meinen Geburtsnamen anzunehmen! Dies ist seit kurzem eine neue Regelung dort. Auch nicht nach einer eventuellen Scheidung.
Naja, bin ja ohnehin mit meinem "alten" Nachnamen heekommen und für die Namensänderung ist ja "Good old Germany" zuständig.
Mal schauen, was ich am Montag in Erfahrung bringen kann.
Mein Mann ist Christ, also kein Muslim und uns ist es beiden schon wichtig, dass uns auch der gemeinsame Nachname verbindet.
Allerdings wird auf Grund seiner Tradition dieser 2. Nachname nicht an die Ehefrau weitergegeben, er ist quasi ein "Vermächtnis" des Vaters und im Herkunftsland meines Mannes wäre es unverständlich und auch nicht sinngemäß, wenn ich als seine Frau ebenfalls diesen Namen tragen würde.
Wir sind zwar in Deutschland und leben auch absolut "europäisch", aber dennoch spielen in familiärer Hinsicht seine Traditionen natürlich auch eine Rolle.
Mal schauen, welcher Ansicht das Standesamt da ist... Bzw. wie tolerant da die Gesetze geformt sind :D
Am Montag weiß ich mehr...
So, wünsche dann mal eine gute Nacht!