an0N_1211772799zHmm...
so wie Du es beschreibst, klingt es für mich auch nach Hinhalten. Schließlich geht man, wenn man sich informiert hat, bei einem ohne Grund befristeten Vertrag normalerweise davon aus, daß die Befristung höchstens zwei Jahre geht und dreimal verlängert werden kann. Natürlich ist das für Dich zwar erstmal besser, wenn Dir die Arbeit über die zwei Jahre hinaus sicher ist. Aber im Endeffekt ist es nicht ok, Dir im Nachhinein mit diesem Grund für die Befristung zu kommen, um da unbegrenzt weiter befristen zu können. Genau das soll mit den Gesetzen zur Befristung ja eigentlich verhindert werden.
Ach ja, hast Du Dich mit der Datumsangabe verschrieben? Also, daß Du seit dem 1.05.04 in dem Betrieb bist und nicht seit Mai 05? Der erste Arbeitsvertrag zählt übrigens noch nicht, die Verlängerung bis Feb. 06 ist also die erste.
Ich würde mich an Deiner Stelle wirklich mal beim Arbeitsgericht oder bei einem Anwalt erkundigen. Die können Dir auch sagen, wie das mit der Beweislast ist, also ob Du beweisen musst, daß Dir nicht gesagt wurde, daß Du zur Vertretung eingestellt wurdest oder ob Dein Arbeitgeber beweisen muss, daß er es getan hat. Möglicherweise hast Du dann eine gute Chance, vor Gericht feststellen zu lassen, daß die Befristung unzulässig ist. Natürlich ist das jetzt auch nicht die optimale Lösung, aber so ganz ok ist auch nicht, wie sich Deine Firma da die Gesetze zurechtbiegt.
LG Ivy