ekin_12749294Ich glaube nicht
das da viel passieren kann.
Wie gesagt - das Schlosswechseln ist nicht strafbar.
Du dürftest natürlich das alte Schloss nicht wegwerfen, sondern mußt es sachgerecht von einer Firma ausbauen lassen, und es aufbewahren. So könnte dann ja jederzeit der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden, so dass hier also keine Sachbeschädigung oder ähnliches gegeben wäre.
Damit hätte das Auswechseln des Schlosses nur zivilrechtliche Auswirkungen.
Insoweit würde Deinem Noch-Ehemann eine Anzeige nicht weiterhelfen; er müßte vielmehr seinerseits Klage erheben, auf Beseitigung der Besitzstörung und Wiedereinräumung des Zutritts- und Nutzungsrecht für die Wohnung.
Ob er damit durchkäme, hinge wohl auch davon ab, wann die Entscheidung im Ehewohnungs-Zuweisungsverfahren fällt und wie diese aussieht; da einander widersprechende oder sich aufhebende Entscheidungen in aller Regel nicht ergehen dürfen bzw. zumindest sollen.
Ob Deine Gründe ausreichen, kann ich Dir leider nicht genau sagen.
MIR, wäre ich Richterin, würden sie genügen.
Aus Sicht der Anwältin genügen sie mir auch.
Aber wie letztlich ein Gericht entscheidet, kann man eben nie mit Sicherheit sagen.
Aber macht Dich deshalb nicht verrückt - und vor allem löse Dich von der Überlegung, dass Du irgendwie erniedrigt würdest, falls das Gericht hier eine Entscheidung fällen sollte, die nicht in Deinem Sinn ist.
Soetwas ist nicht schön, richtig - aber andere Menschen können Dir nur das antun, was Du zuläßt, dass sie Dir antun - jedenfalls in mentaler Hinsicht.
Soll heißen - Deine Gefühle, Gedanken kontrollierst DU, kein anderer. Wenn DU schlechte Gefühle zuläßt, dann sind diese natürlich da. Die in solchen Situationen nicht zuzulassen, ist sicher nicht so ganz leicht, aber versuch es mal.
Schau, selbst wenn die Entscheidung nicht Deinen Vorstellungen entspricht, gibt es ja noch immer die Möglichkeit von Rechtsmitteln; also wäre da noch nicht alles verloren. Und deshalb sollte man nicht von vornherein mit solchen negativen Überlegungen an solche Sachen herangehen.
Hast Du übrigens Deinen Mann mal wegen der Übergriffe auf Dich angezeigt?
Wegen der ausgeübten Gewalt?
Und wenn ich jetzt hier etwas von erzwungenem Geschlechtsverkehr lese - das war eine Vergewaltigung! Solche Männer gehören gestoppt.
Falls Du diese Dinge noch nicht zur Anzeige gebracht haben solltest, solltest Du darüber nachdenken, das zu tun.
Auch anhängige Ermittlungsverfahren könnten Deine Position im Scheidungsverfahren stärken - denn je "unmöglicher", strafbarer, gewalttätiger sich Dein Mann in Eurer Ehe verhalten hat, desto weniger ist Dir zuzumuten, die Ehe fortzuführen.