Das stimmt nicht.
Hallo, sunshine10,
wenn Du mit Deinem Freund (oder überhaupt mit einer erwachsenen Person) zusammenziehst, ändert sich Dein sozialer Status.
Denn Du führst dann nicht mehr einen 1-Personen-Haushalt, sondern kannst (so die Denke der staatlichen Geldgeber) die Vorzüge nutzen, die eine gemeinsame Haushaltsführung bringt. Das Leben zu zweit gilt als billiger, als wenn es zwei einzelne Haushalte wären.
Den (juristischen) Tatbestand des "humanitären Zusammenwohnens" gibt es nicht. (Ich gratuliere aber Deinem Freund zu seiner blühenden Phantasie!)
Ich empfehle Dir, einmal im Sozialamt nachzufragen.
Herzliche Grüße
Lucca61