Wahre Geschichte, so abgespielt in meiner Familie:
Mein Schwager hat einen 4 jährigen Sohn aus erster Ehe, für den er brav Unterhalt zahlt. 5 Monate nach seinem 4. Geburtstag kam seine Ex-Frau drauf, dass sie ja nun mehr Geld fordern kann...Sie ging aufs Gericht, Urteil: Mein Schwager musste für die vergangenen 5 Monate (in denen Sie verabsäumt hatte, die Erhöhung zu beantragen) jeweils 70 Euro nachbezahlen...Schön und gut! Steht dem Jungen ja auch zu.
Nun zum Hit.
Im November wurde mein Schwager zum zweiten Mal Vater mit seiner neuen Frau.
Dadurch verringert sich der Unterhalt für den 1. Sohn um ca. 50 Euro. Im Februar - also 3 MOnate nach der Geburt seines 2. Kindes - erhob er Anspruch auf KÜrzung des Unterhaltes. Dieser wurde ihm auch gewährt, jedoch NICHT RÜCKWIRKEND!
Sprich seine Ex-Frau musste ihm das für 3 Monate zuviel erhaltene Geld NICHT zurückbezahlen - er ihr damals schon.
Soviel zur Gleichberechtigung - Hoch lebe unser Rechtssystem!