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Forum / Liebe & Beziehung

Die Exfrau meines geschiedenen Partners möchte nun auch noch an mein Geld....

Letzte Nachricht: 6. Mai 2021 um 13:28
N
neves_11890613
04.12.08 um 15:52

......weil offensichtlich auch mit allen gerichtlichen MItteln nicht mehr aus meinem Lebensgefährten rauszuholen ist, versucht die Exfrau nun über Ihre Anwältin in der zweiten Instanz meinen Verdienst in Erfahrung zu bringen.

Als kurze Vorgeschichte: Ich bin selbst getrennt lebend, habe zwei Töchter, bin berufstätig und sorge selbst für meine Kinder und mich. Die Exfrau meines Lebensgefährten ist nicht berufstätig (während der Ehe war sie es immer wieder mit Unterbrechungen), die 3 ehelichen Kinder leben mit ihr, sind allerdings den ganzen Tag in der Schule oder im Kindergarten versorgt.
Nachdem das erstinstanzliche Gericht meinem Freund den Selbstbehalt um 25% gekürzt hat, mit der Argumentation, dass er in einer Lebensgemeinschaft mit einer berufstätigen Mutter zweier Töchter lebt und somit davon auszugehen sein, dass sich sein Lebensstandard durch die Reduzierung nicht gravierend ändert (Originalton), ist er natürlich in Berufung gegangen. Wie soll man auch, ob in Partnerschaft oder alleine lebend, den monatlichen Grundbedarf als vollzeitig arbeitender Mensch mit Fahrtkosten etc. mit ca. 600,00 bestreiten? Wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Summe rein fiktiv der Selbstbehalt ist, da hierbei schon das Weihnachtsgeld und die zu erwartende Steuerrückerstattung eingerechnet ist, die wie allgemein bekannt ist, erst im Dezember bzw. Anfang des darauffolgenden Jahres fällig wird.
Um dieses Argument von vorneherein auszuschließen: natürlich habe ich mich von Anfang an mit dem Gedanken beschäftigt, welche Auswirkungen die frühere Ehe wohl auf unsere Beziehung haben würde. Allerdings habe ich natürlich nicht im Traum damit gerechnet, dass die Exfrau, die ihn verlassen hat, mit allen Mitteln um jeden Cent kämpfen würde. Wir haben das ganze Raster nach 3 Jahren durch: Kindesentzug, wüste Beschimpfungen am Telefon, Kontaktverweigerung jeglicher Art und dann vor Gericht das Argument er wäre nicht kommunikationsfähig, Beeinflussung der Kinder durch üble Nachrede etc.
Ich glaube, diese Geschichten wiederholen sich millionenfach. Bis dato konnte ich auch recht entspannt damit umgehen, habe klaglos alle Rechnungen gezahlt, auch wenn mir das manchmal sehr schwer fällt. Ich habe mir oft die Frage gestellt, wie er das Leben meistern sollte, wäre er alleine und natürlich belastet das ab und an unsere Beziehung. Denn wie soll sich ein Mann fühlen, dessen kaufsüchtige Ehefrau ihn über mehrere Jahre zu immer neuen Kreditaufnahmen zwingt, indem sie ihm mit der Trennung und dem Kindesentzug droht und der zum Schluß selbst nicht mehr konnte und sie nicht mehr zurückgehalten hat, als sie mal wieder mit Auszug drohte. Nun kann dieser Mann noch nicht mal mehr seine Rezepte in der Apotheke bezahlen, die er als Privatversicherter vorlegen muß. Klagen höre ich keine von ihm, zumindest keine wüsten und hyterischen Ausbrüche. Sein Kopfzerbrechen allerdings bekomme ich sehr wohl mit, darüber wie das nur weitergeht. Nun hat die gegnerische Anwältin dem zweitinstanzlichen Gericht gegenüber in einem Schreiben beklagt, dass er sich "beharrlich weigern" würde, meine Bezüge, Sonderzahlungen, Steuerrückerstattungen und Unterhaltsansprüche gegenüber meinem Exmann offenzulegen.
Als ich das gelesen habe, ist mir das allererste mal absolut die Hutschnur geplatzt.
Gibt es tatsächlich Menschen, die sich für nichts schämen? Diese Frau versteckt sich hinter ihren Kindern und möchte nun auch noch finanziell unterstützt werden von einer berufstätigen Mutter, die den Alltag offensichtlich geregelt bekommt.

Oft habe ich das Gefühl, für die neue Frau an der Seite eines geschiedenen und unterhaltspflichtigen Mannes gibt es kaum eine Lobby. Ich fühle mich oft bestraft, weil ich keinem Amt auf der Tasche liege, keine Unterhaltszahlung erstreite und kein Jugendamt brauche, um mit dem Vater meiner Kinder zu kommunizieren.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich würde mich sehr freuen, wenn ich endlich mal die Meinung von jemandem hören könnte, dem es ähnlich geht, da mir allmählich das Mitleid für diese Frau ausgeht, die gar nicht unabhängig werden will (Sie sucht sich keine Arbeit, weil die Kinder ja krank werden könnten....!!!!)
lG, novemberkind69

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J
jane_12763214
04.12.08 um 16:02


Bei uns ist es so: Mein Freund und seine Exfrau haben einen 3jährigen Sohn. Sie arbeitet Vollzeit und kommt samt Unterhalt für ihre 2 Kinder (Tochter aus erster Ehe gehört noch dazu) auf mehr Geld als mein Freund. Dennoch hat sie Klage eingereicht und will zusätzlich zum Kindesunterhalt noch Unterhalt von 500 Euro für sich.

Unsere Anwältin meint die Klage sei aussichtlos. Aber dennoch fühlen wir uns bedroht und man weiß ja nie wie das gericht letztendlich entscheidet. Wir kamen nach der Trennung zusammen und haben auch ein gemeinsames Baby. Heute ist es wohl so dass erst einmal die Kinder vorghen.

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xaviar_12544283
04.12.08 um 20:50

Leute
was regt ihr euch so auf?
das ist das deutsche rechtssystem, da werden die menschen eben nicht gleich behandelt.
ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass man da als mann eine chance hat.
würde mir sowas passieren, könnte ich nicht mal ausschließen, dass es zu einem dieser aus funk und fernsehen bekannten "familiendrama" kommt.
ich würde lieber sterben und ein paar mitnehmen als mich mein lebenlang abzocken zulassen.

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J
jerry_12688341
04.12.08 um 20:55

Leider
schreibst Du nicht, wie alt seine Kinder sind. Die Begründung, die Kinder könnten krank werden, ist unerheblich als Vorwand, nicht arbeiten zu gehen.

Deine Einkünfte gehen die Gegenseite gar nichts an und Du bist in keiner Weise unterhaltspflichtig.
Daß Dein Lebensgefährte gegen das Urteil, das ihm sogar den Selbstbehalt gekürzt hat, gegenan geht, finde ich mehr als notwendig.

2. Instanz ist dann ja meist ein OLG. Wahrscheinlich muß dein Freund sich ohnehin einen neuen Anwalt suchen mit Zulassung beim zuständigen OLG. Haben die meisten Anwälte (wie bei uns in der Provinz) nämlich nicht. Auskünfte bekommt man bei der Anwaltskammer oder recherchiert im Netz.

Mein Eindruck ist nämlich, daß Dein Freund nicht gut vertreten wurde.
Ich kann mir gut vorstellen, daß das OLG der Kürzung des Selbstbehalts NICHT folgen wird.

Viel Glück!
pueppi

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xaviar_12544283
04.12.08 um 21:27

Ach
ich mein das nicht ernst, ich bin nur immer ziemlich sauer wenn ich mal wieder in diesem forum http://www.vatersein.de/Forum.html gelesen hab
und hier beim gofem spielen sich ja teils die selben geschichten ab.

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J
jerry_12688341
04.12.08 um 21:46

Oh
ist mir neu, aber ist auch schon etwas her, daß mein ex mich dahin schleifen wollte.
An BGH habe ich nicht im Entferntesten gedacht. Habe ja auch nur OLG geschrieben oder?

Mein dringender Tipp bleibt im vorliegenden Fall der Wechsel zum Fachanwalt für Familienrecht.

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A
an0N_1186215899z
04.12.08 um 21:48
In Antwort auf xaviar_12544283

Ach
ich mein das nicht ernst, ich bin nur immer ziemlich sauer wenn ich mal wieder in diesem forum http://www.vatersein.de/Forum.html gelesen hab
und hier beim gofem spielen sich ja teils die selben geschichten ab.


vielleicht solltest du dann zum Ausgleich mal da lesen, wo Frauen schreiben deren Exmänner sich aus allem rauswinden und keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, selber aber locker dreimal im Jahr mit ihrer Neuen in Urlaub fahren, sich einen Sch...dreck um ihre Kinder kümmern und denen nach der Trennung die Kinder piepegal sind Hauptsache sie genießen ihre neugewonnene Freiheit

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N
neves_11890613
04.12.08 um 22:28
In Antwort auf jerry_12688341

Leider
schreibst Du nicht, wie alt seine Kinder sind. Die Begründung, die Kinder könnten krank werden, ist unerheblich als Vorwand, nicht arbeiten zu gehen.

Deine Einkünfte gehen die Gegenseite gar nichts an und Du bist in keiner Weise unterhaltspflichtig.
Daß Dein Lebensgefährte gegen das Urteil, das ihm sogar den Selbstbehalt gekürzt hat, gegenan geht, finde ich mehr als notwendig.

2. Instanz ist dann ja meist ein OLG. Wahrscheinlich muß dein Freund sich ohnehin einen neuen Anwalt suchen mit Zulassung beim zuständigen OLG. Haben die meisten Anwälte (wie bei uns in der Provinz) nämlich nicht. Auskünfte bekommt man bei der Anwaltskammer oder recherchiert im Netz.

Mein Eindruck ist nämlich, daß Dein Freund nicht gut vertreten wurde.
Ich kann mir gut vorstellen, daß das OLG der Kürzung des Selbstbehalts NICHT folgen wird.

Viel Glück!
pueppi

Schlecht beraten...
Hallo, Du triffst den NAgel auf den Kopf: schlecht vertreten ist noch gelinde ausgedrückt!!! Ich habe es geschafft, mich so ungefaähr 2 1/2 Jahre aus dem ganzen Chaos rauszuhalten, aber zum Schluß hatte ich den Eindruck, seine Anwältin hat irgendeinen Deal mit seiner Anwältin geschlossen...... Das ist wahrscheinlich nur ein Hirngespinnst, aber wir haben natürlich einen neuen Anwalt gesucht. Seine neue Vertretung nennt zum ersten Mal das Kind beim Namen und spricht in Ihren Schreiben aus, dass es dieser Frau nur um Geld geht. Sie hat vor der Trennung versucht, ihn zur weiteren Kreditaufnahme zu erpressen und nachdem der Schuß nach hinten losgegangen ist, weil er sich nicht mehr erpressen ließ, versucht sie es nun mit allen Mitteln auch über mein Einkommen und das, obwohl wir überhaupt nicht verheiratet sind.
Viel schlimmer als die Exfrau, die ihr Handeln aus blinder Wut längst nicht mehr überschaut, ist allerdings die Anwältin der Gegenseite, die sich auf solch haltlose Versuche überhaupt einlässt.
Wir werden jetzt natürlich kämpfen und ich sage absichtlich wir, weil sie mich ja nun nicht mehr außen vor lassen.

LG, Novemberkind69

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N
neves_11890613
04.12.08 um 22:33
In Antwort auf xaviar_12544283

Leute
was regt ihr euch so auf?
das ist das deutsche rechtssystem, da werden die menschen eben nicht gleich behandelt.
ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass man da als mann eine chance hat.
würde mir sowas passieren, könnte ich nicht mal ausschließen, dass es zu einem dieser aus funk und fernsehen bekannten "familiendrama" kommt.
ich würde lieber sterben und ein paar mitnehmen als mich mein lebenlang abzocken zulassen.

Selbstjustiz
....und genau das ist es, wovor ich Angst habe. Wie oft habe ich den Satz in den vergangenen Monaten aus dem Munde eines völlig friedlichen Menschen gehört: Zuerst erpresst sie mich, dann nimmt sie sich die Kinder und dann schlachtet sie alles aus, wenn es um Geld geht. Da kann man eigentlich nur noch reinhauen.
Natürlich ist das keine Lösung, aber ich wage mir auch nicht vorzustellen, wie lange diese Frau, obwohl sie offiziell nach neuer Rechtssprechung ja nur noch Kindesunterhalt bekommt, auf Kosten meines Freundes lebt????
Und bei dieser unserer Rechtssprechung ist sogar vor einem Jahr mein Auto, das er natürlich nutz, wenn er die Kinder zu Besuchstagen abholt mit sage und schreibe 30 Euro monatlich als Art "geldwerter Vorteil" angerechnet worden. Will heißen, sie bekommt 30 Euro mehr, weil er mein Auto nutzen darf.
Mir fällt nichts mehr dazu ein........

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N
neves_11890613
04.12.08 um 22:41
In Antwort auf an0N_1186215899z


vielleicht solltest du dann zum Ausgleich mal da lesen, wo Frauen schreiben deren Exmänner sich aus allem rauswinden und keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, selber aber locker dreimal im Jahr mit ihrer Neuen in Urlaub fahren, sich einen Sch...dreck um ihre Kinder kümmern und denen nach der Trennung die Kinder piepegal sind Hauptsache sie genießen ihre neugewonnene Freiheit

Das Gegenteil.....
....gibt es sicher auch, ohne Zweifel. Da ich selbst Mutter bin kann ich diese Spezies Mann auch nicht toll finden. Aber die Zahl derer, die als geschiedene Ehemänner als "Versorgungseinrichtung" angesehen werden und regelrecht auf die Schlachtbank geführt werden ist auch nicht klein. Ganz ehrlich, wir könnten uns doch überhaupt nicht leisten zu heiraten, geschweige denn noch mal ein gemeinsames Kind zu bekommen.Urlaube, wenn überhaupt, gehen zu meinen Lasten. Er trägt die von ihr verusachten Schulden ab, weil er zugegebenermaßen auch lange genug still gehalten und ihr Handeln in Kauf genommen hat und der Rest geht für Kindesunterhalt für drei Kinder drauf, die natürlich nichts dafür können. Ich durfte vor einem halben Jahr einen Blick auf ihren "Einkommensnachweis" werfen, den Harz IV Bescheid, der ihm vom Gericht zur Kenntnis überlassen wurde. Inklusive Unterhalt verfügt die geschiedene Frau über knapp 1800 Euro, ohne das Haus zu verlassen und obwohl die Kinder alle drei eine Ganztagseinrichtung besuchen. Ich habe mir ehrlich die Frage gestellt, ob das der durchschnittliche Familienvater in diesem Lande überhaupt verdient?
Ich gehe ohne Zweifel gerne arbeiten und möchte von nichts und niemandem abhängig sein, aber ich arbeite nicht für diese Frau und hoffe, dass die neue Anwältin dahingehend auch meine Interessen vertritt.
LG

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R
rainer_12481667
05.12.08 um 10:55

So sieht es aus
Ich bin Jurist und kann ein paar Infos geben:
Es ist in der Tat so dass eine neue Partnerschaft auch Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt haben kann und zwar insoweit, dass es den Selbstbehalt des Mannes verringern kann und daher zu einem höheren Unterhalt verurteilt werden könnte.

Die Exfrau kann auch in bestimmten Fällen an das Geld der neuen Lebensgefährtin. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Das neue Unterhaltsrecht ändert daran nicht sehr viel. Das neue Unterhaltsrecht ändert hauptsächlich die Bedingungen für Kinder die aus einer neuen Partnerschaft hervorgehen. Die stehen nun gleichrangig neben den ehelichen Kindern. Der Unterhalt der Kinder geht erst einmal vor und danach werden die Exfrau und die neue Partnerin berücksichtigt, wobei wiederum diejenige vorgeht die Kinder betreut. Außerdem wird auch die Dauer der Ehe berücksichtigt.

Die Änderung beinhaltet auch, dass die Eigentverantwortung der Exfrau eine größere Rolle spielt. Weiterhin ist es so dass sie erst ab dem 8. Lebensjahr des Kindes zur Arbeit verpflichtet ist, jedoch ab dem 3. Lebensjahr arbeiten gehen soll, wenn sie das Kind unterbringen kann und auch keine weiteren Gründe dagegen sprechen. Das ist jedoch alles wischiwaschi. Im Endeffekt muss der Exmann nachweisen dass sie arbeiten gehen kann, was jedoch verständlicherweise im Einzelfall schwierig ist. Also hat sich nur die Beweislast verändert. Und Beweise führen vor Gericht ist ja ohnehin schwierig, denn wie will ein Mann nachweisen dass die Frau arbeiten gehen kann. Sie kann sich ja darauf berufen dass sie nicht adäquates gefunden hat.

Verwirkung des Unterhalts aufgrund von Unbill erfordert schon sehr viel. Die wenigsten Gerichte würden dafür entscheiden, da muss schon viel passiert sein.

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N
neves_11890613
05.12.08 um 14:09
In Antwort auf rainer_12481667

So sieht es aus
Ich bin Jurist und kann ein paar Infos geben:
Es ist in der Tat so dass eine neue Partnerschaft auch Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt haben kann und zwar insoweit, dass es den Selbstbehalt des Mannes verringern kann und daher zu einem höheren Unterhalt verurteilt werden könnte.

Die Exfrau kann auch in bestimmten Fällen an das Geld der neuen Lebensgefährtin. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Das neue Unterhaltsrecht ändert daran nicht sehr viel. Das neue Unterhaltsrecht ändert hauptsächlich die Bedingungen für Kinder die aus einer neuen Partnerschaft hervorgehen. Die stehen nun gleichrangig neben den ehelichen Kindern. Der Unterhalt der Kinder geht erst einmal vor und danach werden die Exfrau und die neue Partnerin berücksichtigt, wobei wiederum diejenige vorgeht die Kinder betreut. Außerdem wird auch die Dauer der Ehe berücksichtigt.

Die Änderung beinhaltet auch, dass die Eigentverantwortung der Exfrau eine größere Rolle spielt. Weiterhin ist es so dass sie erst ab dem 8. Lebensjahr des Kindes zur Arbeit verpflichtet ist, jedoch ab dem 3. Lebensjahr arbeiten gehen soll, wenn sie das Kind unterbringen kann und auch keine weiteren Gründe dagegen sprechen. Das ist jedoch alles wischiwaschi. Im Endeffekt muss der Exmann nachweisen dass sie arbeiten gehen kann, was jedoch verständlicherweise im Einzelfall schwierig ist. Also hat sich nur die Beweislast verändert. Und Beweise führen vor Gericht ist ja ohnehin schwierig, denn wie will ein Mann nachweisen dass die Frau arbeiten gehen kann. Sie kann sich ja darauf berufen dass sie nicht adäquates gefunden hat.

Verwirkung des Unterhalts aufgrund von Unbill erfordert schon sehr viel. Die wenigsten Gerichte würden dafür entscheiden, da muss schon viel passiert sein.

So ist es tatsächlich
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Alles was Sie in Ihrem Beitrag geschrieben haben, sehe ich genauso. Ich möchte noch folgende Ergänzung machen:
Es geht hier keinesfalls darum, völlig unstrittigen Kindesunterhalt zu kürzen. Die Kinder sind immer die Verlierer, das steht außer Frage.
Dass Gefühle und Befindlichkeiten bei den Beteiligten immer mit am Ruder sind, ist auch klar. In diesem Fall ist es einfach so, dass die verheerende finanzielle Situation, die mein Lebensgefährte natürlich längstens im Vorfeld hätte unterbinden müssen (auch ihm ist hier somit ein großer Vorwurf zu machen), eindeutig und einwandfrei durch sie ausgelöst worden ist. Das ganze eskalierte in unzähligen Katalogbestellungen, eingezogener Kreditkarte und täglichen Barabhebungen, bei denen man sich selbst mit gutem Verdienst an den Kopf fassen muß. Verlassen hat sie ihn mit samt den Kindern mit einem Abschiedsbrief, in dem stand, dass die ihm die Kinder vorenthalte, wenn er nicht den nächsten Kredit beantragen würde. Der Schuß ist nach hinten losgegangen und er hat sich nicht darauf eingelassen.
Wir haben uns erst Monate nach der Trennung kennengelernt, und ich habe mich, zum einen weil ich privat und beruflich völlig ausgeglichen bin, zum anderen weil ich die interfamiliäre Situation durchaus respektiert habe, über die vergangenen drei Jahre ganz zurückgehalten. Ich habe dabei das ganze Spektakel mitgemacht: Zunächst kamen die Kinder noch ab und zu und waren immer fröhlich, dann fing es an mit Aufhetzen der Großen, der erzählt wurde, ich sei Schuld an der Trennung der Eltern usw. Es ist tatsächlich wie aus einem Buch oder aus einer Doku, die ich kürzlich im Fernsehen gesehen habe.
Fortan wurden die Kinder vorenthalten, telefonisch war kein Durchkommen mehr (das ist im übrigen bis heute so). Ich habe mich beschimpfen lassen am Telefon, und bis heute wundere ich mich, wie ich so ruhig bleiben konnte.
Dann wurde vom erstinstanzlichen Richter mein Auto, welches ich meinem Freund natürlich auch zum Abholen der Kinder zur Verfügung gestellt habe mit 30 Euro monatlich zu Gunsten des Unterhaltes der Exfrau angerechnet. UNd so ging es immer weiter. Erst heute morgen war ein weiteres Schreiben der Rechtsanwältin der Exfrau im Briefkasten, in dem sie ihn absurderweise wieder zum Verkauf des Autos aufforderte, welches nachweislich mein Eigentum ist.
Man schießt sich auf der Gegenseite nun regelrecht auf meinen Verdienst ein, unbelassen der Tatsache, dass ich ebenfalls "alleinerziehende Mutter" zweier Töchter bin. Ihre Anwältin berief sich in der Vergangenheit bei Verhandlungen und im Schriftverkehr immer wieder darauf, dass die Frau ja eine "arme, alleingelassene Mutter dreier Kinder (5,6 und 13 Jahre alt) sei", der es keinesfalls zumutbar sei, arbeiten zu gehen. Die Kinder sind alle drei den ganzen Tag bis mindestens 16 Uhr versorgt. Nach meiner eigenen Trennung habe ich es eben geschafft, beruflich wieder erfolgreich zu werden, ein geregeltes Leben zu führen und mit mir selbst zufrieden zu sein. Natürlich erzählen seine Kinder nach den wenigen Besuchen bei uns, wie schön es ist. Davon zumindest muß man ja ausgehen.
Beim Scheidungstermin hat die Exfrau als letztes Wort geäußert, dass sie ihrem Exmann die neue Partnerin "gönne". Das dies nicht wirklich so ist, war ohnehin klar und ist zu merken an allem, was nun passiert.
Die Kinder können nichts für die Trennung der Eltern und haben natürlich jedes Recht auf Unterhalt. Wenn man sich aber nun ansieht, dass diese Frau inklusive aller Ansprüche über ca. 2000 Euro monatlich verfügt, kann man sich wirklich nur noch an den Kopf fassen. In meinem Unternehmen arbeiten Familienväter, die nicht im mindesten so viel verdienen und damit klar kommen müßen.
Der Unterhalt für die Ex ist nach neuer Rechtssprechung nun entfallen und wurde auf die Kinder verteilt, was unter dem Strichbezüglich der Summe keinen Unterscheid macht. Mir ist auch egal, ob sie arbeiten geht oder weiter von Harz IV leben möchte, obwohl mir die Kinder später mal leid tun, wenn sie ihre Mutter finanziell unterstützen müssen. Ausserdem weigert sie sich nachhaltig, die Anlage U der Steuererklärung zu unterschrieben und boykottiert somit seine Rückerstattung von Beträgen, die sie ja im Vorfeld über das Jahr bereits von ihm ausgezahlt bekommen hat.
Aber ich habe ein großes Problem mit der Tatsache, dass ich für meine Eigenständigkeit auch noch bestraft werden soll. Diese Frau unterhält eine Garage, obwohl sie kein Auto hat, in der sie die Resultate ihrer Kaufsucht hortet. Die Kinder sehen aus, wie in Lumpen gekleidet und ich soll das durch weitere Kürzung des Slebstbehaltes auch noch finanzieren.
Übrigens: heute musste mein Freund erneut ein Rezept in der Apotheke in Höhe von 80 Euro bezahlen, das heißt in diesem Monat bleiben von den 600 fiktiven Euros nur noch 520.
Nun habe ich meine Mittagspause verbracht mit dem leidigen Thema, das ich am liebsten aus dem Kopf verbannen möchte.
Aber so einfach geht das ja leider nicht.
Vielen Dank noch mal für Ihre Rückmeldung und schöne Grüße!

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R
rainer_12481667
05.12.08 um 22:58
In Antwort auf neves_11890613

So ist es tatsächlich
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Alles was Sie in Ihrem Beitrag geschrieben haben, sehe ich genauso. Ich möchte noch folgende Ergänzung machen:
Es geht hier keinesfalls darum, völlig unstrittigen Kindesunterhalt zu kürzen. Die Kinder sind immer die Verlierer, das steht außer Frage.
Dass Gefühle und Befindlichkeiten bei den Beteiligten immer mit am Ruder sind, ist auch klar. In diesem Fall ist es einfach so, dass die verheerende finanzielle Situation, die mein Lebensgefährte natürlich längstens im Vorfeld hätte unterbinden müssen (auch ihm ist hier somit ein großer Vorwurf zu machen), eindeutig und einwandfrei durch sie ausgelöst worden ist. Das ganze eskalierte in unzähligen Katalogbestellungen, eingezogener Kreditkarte und täglichen Barabhebungen, bei denen man sich selbst mit gutem Verdienst an den Kopf fassen muß. Verlassen hat sie ihn mit samt den Kindern mit einem Abschiedsbrief, in dem stand, dass die ihm die Kinder vorenthalte, wenn er nicht den nächsten Kredit beantragen würde. Der Schuß ist nach hinten losgegangen und er hat sich nicht darauf eingelassen.
Wir haben uns erst Monate nach der Trennung kennengelernt, und ich habe mich, zum einen weil ich privat und beruflich völlig ausgeglichen bin, zum anderen weil ich die interfamiliäre Situation durchaus respektiert habe, über die vergangenen drei Jahre ganz zurückgehalten. Ich habe dabei das ganze Spektakel mitgemacht: Zunächst kamen die Kinder noch ab und zu und waren immer fröhlich, dann fing es an mit Aufhetzen der Großen, der erzählt wurde, ich sei Schuld an der Trennung der Eltern usw. Es ist tatsächlich wie aus einem Buch oder aus einer Doku, die ich kürzlich im Fernsehen gesehen habe.
Fortan wurden die Kinder vorenthalten, telefonisch war kein Durchkommen mehr (das ist im übrigen bis heute so). Ich habe mich beschimpfen lassen am Telefon, und bis heute wundere ich mich, wie ich so ruhig bleiben konnte.
Dann wurde vom erstinstanzlichen Richter mein Auto, welches ich meinem Freund natürlich auch zum Abholen der Kinder zur Verfügung gestellt habe mit 30 Euro monatlich zu Gunsten des Unterhaltes der Exfrau angerechnet. UNd so ging es immer weiter. Erst heute morgen war ein weiteres Schreiben der Rechtsanwältin der Exfrau im Briefkasten, in dem sie ihn absurderweise wieder zum Verkauf des Autos aufforderte, welches nachweislich mein Eigentum ist.
Man schießt sich auf der Gegenseite nun regelrecht auf meinen Verdienst ein, unbelassen der Tatsache, dass ich ebenfalls "alleinerziehende Mutter" zweier Töchter bin. Ihre Anwältin berief sich in der Vergangenheit bei Verhandlungen und im Schriftverkehr immer wieder darauf, dass die Frau ja eine "arme, alleingelassene Mutter dreier Kinder (5,6 und 13 Jahre alt) sei", der es keinesfalls zumutbar sei, arbeiten zu gehen. Die Kinder sind alle drei den ganzen Tag bis mindestens 16 Uhr versorgt. Nach meiner eigenen Trennung habe ich es eben geschafft, beruflich wieder erfolgreich zu werden, ein geregeltes Leben zu führen und mit mir selbst zufrieden zu sein. Natürlich erzählen seine Kinder nach den wenigen Besuchen bei uns, wie schön es ist. Davon zumindest muß man ja ausgehen.
Beim Scheidungstermin hat die Exfrau als letztes Wort geäußert, dass sie ihrem Exmann die neue Partnerin "gönne". Das dies nicht wirklich so ist, war ohnehin klar und ist zu merken an allem, was nun passiert.
Die Kinder können nichts für die Trennung der Eltern und haben natürlich jedes Recht auf Unterhalt. Wenn man sich aber nun ansieht, dass diese Frau inklusive aller Ansprüche über ca. 2000 Euro monatlich verfügt, kann man sich wirklich nur noch an den Kopf fassen. In meinem Unternehmen arbeiten Familienväter, die nicht im mindesten so viel verdienen und damit klar kommen müßen.
Der Unterhalt für die Ex ist nach neuer Rechtssprechung nun entfallen und wurde auf die Kinder verteilt, was unter dem Strichbezüglich der Summe keinen Unterscheid macht. Mir ist auch egal, ob sie arbeiten geht oder weiter von Harz IV leben möchte, obwohl mir die Kinder später mal leid tun, wenn sie ihre Mutter finanziell unterstützen müssen. Ausserdem weigert sie sich nachhaltig, die Anlage U der Steuererklärung zu unterschrieben und boykottiert somit seine Rückerstattung von Beträgen, die sie ja im Vorfeld über das Jahr bereits von ihm ausgezahlt bekommen hat.
Aber ich habe ein großes Problem mit der Tatsache, dass ich für meine Eigenständigkeit auch noch bestraft werden soll. Diese Frau unterhält eine Garage, obwohl sie kein Auto hat, in der sie die Resultate ihrer Kaufsucht hortet. Die Kinder sehen aus, wie in Lumpen gekleidet und ich soll das durch weitere Kürzung des Slebstbehaltes auch noch finanzieren.
Übrigens: heute musste mein Freund erneut ein Rezept in der Apotheke in Höhe von 80 Euro bezahlen, das heißt in diesem Monat bleiben von den 600 fiktiven Euros nur noch 520.
Nun habe ich meine Mittagspause verbracht mit dem leidigen Thema, das ich am liebsten aus dem Kopf verbannen möchte.
Aber so einfach geht das ja leider nicht.
Vielen Dank noch mal für Ihre Rückmeldung und schöne Grüße!

Kannst mich ruhig duzen
Es tut mir leid dass dich dieses thema so sehr beschäftigt. Denn das hast du nicht verdient. Du hast einiges auf die reihe bekommen, was die ex nicht auf die reihe bekam und wirst dafür bestraft.

Am schlimmsten muss es sein, dass durch diese klagen die angst der Existenzbedrohung geschürt wird. Das lässt euch sicher schlecht schlafen und schafft ein großes unsicherheitsgefühl.

Ja, die gute alte Prozesskostenhilfe. Wenn es sie nicht gäbe, dann gäbe auch viele Klagen nicht und schon gar keine von Exfrauen. So wie unten schon gut dargestellt, ist es leider so, dass viele Anwälte Klagen auf gutdünken einreichen, um mal zu sehen ob es durchkommt. Wenn der Mandant verliert, hat der Mandant keine Kosten und der Anwalt hat sein Auskommen. Darunter leiden jedoch die neugegründeten Familien die mit Klagen überzogen werden.

Viele gleichen mit den Klagen auch persönliche Enttäuschungen aus und es ist auch bei vielen die Möglichkeit einer fortgesetzten Kommunikation mit dem Expartner und auch eine Möglichkeit weiterhin Einfluss auf sein Leben nehmen zu können.

Ja, manchmal wünscht man sich dumm und arm zu sein. Dumm, damit man alles was so passiert gar nicht erst registriert, arm damit einem keiner was nehmen kann.

Langfristig werdet ihr natürlich die gewinner sein. denn du bekommst dein leben auf die reihe und kannst daher ausgeglichen sein und es ist ja am ende doch alles eine frage der zeit, wenn man alles langfristig betrachtet. Das wichtigste ist weiterhin zusammen zu halten, und das was passiert nicht allzu sehr an sich ran kommen zu lassen. Der feind ist draußen und ihr haltet zusammen im innern.

Einen Rat: Denke nicht allzuviel über Einzelheiten die die Ex betreffen nach und lasst sie nicht zum thema in eurem alltag werden. Man

Ich wünsche Dir weiterhin Ausdauer, Geduld und viiiiiiel Optimismus.

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E
eva_831976
06.12.08 um 17:18
In Antwort auf rainer_12481667

So sieht es aus
Ich bin Jurist und kann ein paar Infos geben:
Es ist in der Tat so dass eine neue Partnerschaft auch Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt haben kann und zwar insoweit, dass es den Selbstbehalt des Mannes verringern kann und daher zu einem höheren Unterhalt verurteilt werden könnte.

Die Exfrau kann auch in bestimmten Fällen an das Geld der neuen Lebensgefährtin. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Das neue Unterhaltsrecht ändert daran nicht sehr viel. Das neue Unterhaltsrecht ändert hauptsächlich die Bedingungen für Kinder die aus einer neuen Partnerschaft hervorgehen. Die stehen nun gleichrangig neben den ehelichen Kindern. Der Unterhalt der Kinder geht erst einmal vor und danach werden die Exfrau und die neue Partnerin berücksichtigt, wobei wiederum diejenige vorgeht die Kinder betreut. Außerdem wird auch die Dauer der Ehe berücksichtigt.

Die Änderung beinhaltet auch, dass die Eigentverantwortung der Exfrau eine größere Rolle spielt. Weiterhin ist es so dass sie erst ab dem 8. Lebensjahr des Kindes zur Arbeit verpflichtet ist, jedoch ab dem 3. Lebensjahr arbeiten gehen soll, wenn sie das Kind unterbringen kann und auch keine weiteren Gründe dagegen sprechen. Das ist jedoch alles wischiwaschi. Im Endeffekt muss der Exmann nachweisen dass sie arbeiten gehen kann, was jedoch verständlicherweise im Einzelfall schwierig ist. Also hat sich nur die Beweislast verändert. Und Beweise führen vor Gericht ist ja ohnehin schwierig, denn wie will ein Mann nachweisen dass die Frau arbeiten gehen kann. Sie kann sich ja darauf berufen dass sie nicht adäquates gefunden hat.

Verwirkung des Unterhalts aufgrund von Unbill erfordert schon sehr viel. Die wenigsten Gerichte würden dafür entscheiden, da muss schon viel passiert sein.

Wie könnte es ausgehen?
Hallo , hier maggy,
habe gelesen das du Jurist bist und somit kennt du dich bestimmt bestensauf diesem Gebiet aus,
du schreibst, die Exfrau kann auch in bestimmten Fällen an das Geld der neuen Lebensgefährtin. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Ich habe meinen einen eigenen Job, bin mit einem Mann zusammen der 3 Kinder aus 2 Ehen hat, 1 aus erster und 2 aus zweiter ehe, wie würde es bei mir aussehen , bei heirat, oder sollte ich mit besser die Kugel geben????

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H
hedy_12960842
03.12.09 um 15:58

25917 Leck
Hallo Novemberkind,
kann deine Gedanken absolut nachvollziehen.
Schlimmer noch als das finanzielle Aussaugen und Schmarotzen empfinde ich das Hineinziehen der Kinder, diese zum Lügen zu verleiten und Treffen zu verhindern.
Das sind keine Mütter!
Habe diese Jahre Gott-sei-Dank fast durchgestanden.

Jahrelang hat Antje, die Ex meines Mannes, versucht uns auszubluten; dabei die beiden Mädels (heute 19 und 21) in ihr böses Spiel mit einbezogen und dort Gehirnwäsche betrieben.
Jetzt, wo ihr Unterhalt wegfällt, hat sie die die jüngste aus dem Haus geekelt (bringt ihr ja nichts mehr ein) und für die ältere dürfen wir allein deren Wohnung zahlen. Die eigene Mutter rührt nach wie vor keinen Finger. Ina und Jasmin sind ihr egal. Dennoch - Gehirnwäsche sei Dank - Mutti ist doch gut.
Für's zahlen der Papi. Schade, schade. schade.

Warum tun Mütter das den Kindern nur an? Dachte immer, Kinder sollten das wichtigste sein. Bin da wohl zu romantisch und zu naiv.

Meine Bitte:
Mütter, lasst eure Kinder nicht unter eurer Unzufriedenheit, eurem Frust leiden. Sie können doch wirklich nichts dafür.
Und gönnt euren Ex-Männern das neue GLück, vor allem, wenn sie fair zu euch waren.

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M
malin_12505594
26.05.12 um 11:20

Keine Rechte
Ich kann Dich nur bewundern. Ich selbst lebe mit einem geschiedenen Mann zusammen. Er hat drei Kinder aus seiner Ehe und wir haben auch einen gemeinsamen Sohn. Bisher habe ich immer versucht zwischen ihm und seiner Ex zu vermitteln. Habe den Kindern liebevoll Zimmer eingerichtet, sie auch im Urlaub zu mir genommen auch wenn ihr Papa nicht da war. Ich habe mich schon sehr um Arbeit bemüht. Aber ich bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und dadurch und durch meinen kleinen Sohn nicht sehr flexibel. Bisher haben wir auch immer pünktlich Unterhalt bezahlt. Jetzt ging es finanziell mal nicht so und schon kommt ne Anzeige von der Ex. Dabei bemühen wir uns wirklich. Aber für mich und meinen Sohn gibt es anscheinend keine Rechte. Für uns bleibt nie was übrig und die Ex fährt in Urlaub, haben ein ziemlich neues großes Auto, gehen in Freizeitparks usw. Sie ist übrigens wieder verheiratet.

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H
hafza_12861568
26.05.12 um 11:51

Es bleibt nicht
viel wie Maybe schon schrieb.
Entweder trennt ihr euch offiziell oder Du musst damit rechnen das sie an dein Geld will.
Heiraten wäre echt ne doofe alternative.
Aber tröste Dich nicht nur Frauen sind so. Verlassene Männer ebenso.
Ich wünsche Dir alles gute und viel Kraft auf deinem Weg

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beate44
06.05.21 um 12:08

Hallo...man erfährt leider nicht viel interessantes, ausser das du sehr wütend bist.
Ich würd versuchen dir deine Fragen zu beantworten, habe aber vorher folgende Gegenfragen:
Geht es dabei um Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt ?
Wie alt sie denn die beiden " sich Scheidenden"?
Wie lange sind sie schon getrennt? Und wie lange ging die Ehe bis zum Antrag ?
Haben die beiden Kinder ? Wenn ja, wie alt?
Hat die Scheidende eine neue Partnerschaft ?



Ansonsten hier in groben Zügen---->
Ihr beide wohnt länger als zwei Jahre zusammen ?
  Wenn ja, dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dieses heißt aber nicht, das du für die Exfrau unterhaltspflichtig bist. Ich gehe aber mal davon aus, das dein Freund einen Anwalt hat.

Der Selbstbehalt in Deutschland liegt bei berufstätigen bei etwa 1300Euro....wenn er nicht berufstätig ist, dann ist es etwas weniger....ebenso wenn er Kinder hat. Wenn er weniger als den Selbstbehehalt hat, ist er nicht leistungsfähig.Auch hier wird er einen anwaltlichen Berater haben.

 

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tomaz_23342402
06.05.21 um 12:16
In Antwort auf beate44

Hallo...man erfährt leider nicht viel interessantes, ausser das du sehr wütend bist.
Ich würd versuchen dir deine Fragen zu beantworten, habe aber vorher folgende Gegenfragen:
Geht es dabei um Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt ?
Wie alt sie denn die beiden " sich Scheidenden"?
Wie lange sind sie schon getrennt? Und wie lange ging die Ehe bis zum Antrag ?
Haben die beiden Kinder ? Wenn ja, wie alt?
Hat die Scheidende eine neue Partnerschaft ?



Ansonsten hier in groben Zügen---->
Ihr beide wohnt länger als zwei Jahre zusammen ?
  Wenn ja, dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dieses heißt aber nicht, das du für die Exfrau unterhaltspflichtig bist. Ich gehe aber mal davon aus, das dein Freund einen Anwalt hat.

Der Selbstbehalt in Deutschland liegt bei berufstätigen bei etwa 1300Euro....wenn er nicht berufstätig ist, dann ist es etwas weniger....ebenso wenn er Kinder hat. Wenn er weniger als den Selbstbehehalt hat, ist er nicht leistungsfähig.Auch hier wird er einen anwaltlichen Berater haben.

 

Äähhhm....die Diskussion ist von 2008.....

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beate44
06.05.21 um 12:47

stimmt !
Wurde mir aber ganz oben angezeigt....

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tomaz_23342402
06.05.21 um 13:25
In Antwort auf beate44

stimmt !
Wurde mir aber ganz oben angezeigt....


Ja, manchmal ist es seltsam. Ich dachte schon, du hast extra nach alten Beiträgen gesucht 

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beate44
06.05.21 um 13:28

Nee....wozu sollte das gut sein...ich schaue mir immer das an, was oben ist....und wenn wir zwei hier noch weiterschreiben, dann bleibt es oben ....und dann, du wirst sehen, kommen noch mehr Antworten.

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