Wie gesagt, dass war uns vorher klar, dass es nicht einfach wird und trotzdem haben wir uns bewusst dafür entschieden.... Da wir beide voll berufstätig sind sind wir auch finanziell unabhängig und wäre da kein Krieg hätte ich nicht mal ein Problem in seine Heimat zu gehen ....
Wieso sollte er abgeschoben werden? Er hat doch seinen Aufenthalt... Und ob den Behörden das nun gefällt oder nicht ist uns auch ziemlich egal, wir reden denen ja auch nicht in ihr Leben und wie sie es zu führen haben!
Und leider haben wir niemanden im Libanon, seine Familie ist in raus aus Syrien naja, es wird sich schon ein weg finden.... bin gerade noch über einen Post gestoßen, vllt hilft uns der weiter
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Sehr geehrter Ratsuchender,
hier haben Sie vollkommen Recht und sollten auch insoweit höflich aber bestimmt um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten, um dann dagegen vorgehen zu können:
Grundlage für die Anerkennung dänischer Heiratsurkunden ist das Deutsch-Dänische Beglaubigungsabkommen vom 17. Juni 1936 (RGBl. 1936 II, S. 214), wobei entscheidend der dortige Artikel 3 ist, in dem für dänische Personenstandsurkunden geregelt wird, dass nach einer Legalisierung der Urkunden durch eine übergeordnete dänische Behörde (im Falle von Heiratsurkunden ist das das dänische Innenministerium und das dänische Außenministerium) das Dokument in Deutschland dann auch anerkannt werden muss.
Deutsche Behörden dürfen keine weiteren Legalisierungen verlangen.
Widersprechende Behauptungen deutscher Behörden ignorieren dieses Abkommen schlichtweg und das Verhalten der Behörde ist fehlerhaft, kann und sollte dann auch gerichtlich überprüft werden; dazu bedarf es dann den Eingangs erwähnten rechtsmittelfähigen Bescheides, auf den Sie bestehen sollten, bleibt die Behörde bei ihren Anforderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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