py158Das stimmt doch so gar nicht.
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Sich zu zweit treffen, ob nun zum Joggen, spazieren gehen oder privat in der Wohnung ist in den meisten Bundesländern erlaubt, auch mit Nicht-Haushaltsangehörigen.
Zumindest bei uns in NRW.
An die TE:
Frag ihn ganz direkt, was er mit seiner doppeldeutigen Aussage genau meinte, was die drohende Kündigung mit dem privaten Treffen zu tun hat, warum er das überhaupt im Zusammenhang erwähnt hat.
Und wenn er das meinte, was du befürchtest, solltest du froh sein, von so einem Arbeitsplatz mit so einem ekelhaften Vorgesetzten weg zu kommen.
Fiananziell echt beschissen für dich, aber dein Stolz und deine Würde sind viel mehr Wert. Und einen neuen Job würdest du früher oder später sicher finden.
Wenn man für möglicherweise andere belästigte Kolleginnen etwas tun möchte, würde ich vorsichtshalber das Klärungsgespräch mit dem Chef aufnehmen.
Weiß ja nicht, ob er der oberste Chef ist oder selber noch einen Vorgesetzten über sich hat. Den wird es vielleicht interessieren, wie der Mitarbeiter seine Position (aus)nutzt.