julia_12140360Mit 22...
kann er von deinen Eltern zur Aufsichtsperson für dich erklärt werden. Laut Jugendschutzgesetz darfst du dich mit 16 ohne Begleitung Erziehungsberechtigter oder einem von denen ausgesuchten personensorgeberechtigten Menschen,zwischen 24 und 5Uhr morgens NICHT in einem Tanzlokal(die nennen das im Gesetz so) aufhalten.
Ich habs nur kurz gegoogelt, da steht nur mehr, doch dass war das Wichtigste, alles andere ergibt sich daraus.
Also gilt, wenn deine Eltern das nicht wollen, dann darfst du nicht. Ab 18 ist dann alles ok.
Ist schon hart, da will man einfach mit dem Freund in die Disco und dann all diese Gesetze und Verirdnungen. Jedenfalls weist du jetzt woran du bist.
Viel spaß