Wenn der Onkel
ihn für seinen Laden "importiert" hat, sorry für den Ausdruck, kommt mir das so vor wie mit den "Chinesischen Spezialitäten Köchen", die auch nur beim "Importeur" arbeiten dürfen.
Guck doch in seinen Pass, ob da so ein Vermerk steht.
Wenn ja, muss sich der Onkel drum kümmern.
Wenn nein, muss er sich drum kümmern, wird aber nur klappen, wenn er einen Arbeitsplatz nachweisen kann.
Andererseits, wenn Onkelchen die Sozialabgaben abgeführt hat, was ich für Beide hoffe, dann hat er IMHO Anspruch auf ALG I.