Hallo!
Wir, eine Deutsche und ein Togoer, sind nun seit 3 Wochen glücklich verheiratet. Die Hochzeit fand in Dänemark statt, alles war sehr einfach und auch wunderschön. Zurück in Deutschland geht hier nun die Post bei den Behörden ab. Ich habe mittlerweile seinen Namen übernehmen dürfen, er ist auch hier gemeldet, hat aber immer noch "nur" Touristenvisum. Seit 2 Wochen laufen wir jeden 2./3. Tag zur Ausländerbehörde, um zu erfahren, dass irgendetwas fehlt. Nie bekommen wir die gesamte Information, was noch alles notwendig ist. Die letzten Male wurden wir wieder heeschickt, da die Sachbearbeiter überlastet seien. Und nun kommt das dicke Ei: Ich erfuhr gestern, dass zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auch noch das vollständige Scheidungsprotokoll meiner vor 15 Jahren geschiedenen Ehe notwendig sei. Die Frage, was diese erste Ehe mit einem Deutschen, die schon Schnee von gestern ist, mit der Aufenthaltserlaubnis meines Mannes zu tun hat, wurde nicht beantwortet, nur dass ohne dieses Protokoll nichts möglich ist. Fataler Weise werden diese Protokolle nach einigen Jahren ausgelagert, so dass es wieder Wochen dauern wird, bis ich dieses Dokument bekomme. Mir platzt der Kragen, da das an Willkür grenzt, zumal ich nirgends einen Hinweis finde, dass dieses Scheidungsprotokoll wirklich zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist. Hat hier jemand diesbezüglich genauere Kenntnisse oder Erfahrungen? Ganz herzlichen Dank für Eure Erklärungen.