PKBH
Die Bewilligung der Prozesskostenbeihilfe ist wichtig, weil damit eine erste Prüfung der Erfolgschancen verbunden ist. Ganz Unrecht hat der Anwalt nicht. Wie lebst du eigentlich von 200 EUR mit dem Kind? Solltest du noch Vermögen haben, wirst du keine Prozesskostenbeihilfe bekommen, sondern musst erst dein Erspartes bis auf einen sehr knappen Freibetrag verbrauchen.
Einen Beratungsschein erhält man nicht einfach so. Auch da muss die Stichhaltigkeit des Anliegens gegeben sein. Zudem sind Klienten mit Beratungsscheinen bei Anwälten ziemlich unbeliebt, weil der Beratungsschein kaum Geld einbringt. Es ist nur ein "Honorar Ultralight". Zudem fängt dann der ganze Zauber von vorne an. Anwaltstermin, dem alten Anwalt das Mandat entziehen, Handakte übergeben...ob die angefangene Klage dadurch schneller bearbeitet wird ist fraglich.
An deiner Stelle würde ich zunächst die zuständige Rechtspflegerin am Gericht kontaktieren, die Dringlichkeit der Klage beschreiben und dich nach dem Stand der Dinge erkundigen.
Was ist eigentlich mit deinem Mann los? Wenn er gut verdient und du nichts, muss ihm doch klar sein dass er um den Trennungsunterhalt nicht herumkommt, sondern dass ihm nur ein teures Gerichtsverfahren droht mitsamt einer fetten Nachzahlung. Könnt ihr überhaupt nicht mehr kommunizieren? Wie argumentiert er, sieht er vieleicht einen Unterhaltsverwirkungsgrund? Was ist mit dem gemeinsamen Kind, bestehen da wenigstens väterliche Kontakte
Der schnellste Weg wäre eben ein minimaler Konsens über eine Abschlagszahlung, bis der Unterhalt korrekt ausgerechnet ist. Wird ja sowieso gemacht im Rahmen der laufenden Scheidung.