Gesetzteslage
Zunächst mal würde ich interessieren, was du mit "irgendetwas passiert" meinst. Sex? Wenn er einvernehmlich ist, ist er keine Straftat lt. Gesetz:
Bei sexuellen Handlungen an/mit einem Kind (Person unter 14 Jahren) ist der Straftatbestand des 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) erfüllt.
Bei sexuellen Handlungen an/mit einem Jugendlichen (14 - 16 Jahre) kommt uU der Straftatbestand des 182 StGB (Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen) in Betracht. Allerdings muß hier das TB-Element des Mißbrauchs erfüllt sein - das ist dann der Fall, wenn die sexuellen Handlungen unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt vorgenommen werden.
Nochmal schwierigeer wird es, wenn der Mann über 21 ist. Aber das ist er ja nicht.