Wenn die Ehefrau ausgezogen ist, das letzte Halbjahr beide Ehepartner die Ehegemeinschaft als "WG" bzw. "Untermietverhältnis" bezeichnet haben, sich beide als "getennt lebend" betrachten, auch in der Phase, wo noch eine gemeinsame Wohnung benutzt wurde, wenn dieser Zustand erreicht worden ist, ist man da noch Geliebte?