keno_12372565:-)
Wenn ein Partner unter 14 ist (dann gilt man als Kind) - und der andere über 14 ist, dann ist das Verführung Minderjähriger. Ganz egal ob die jüngere Person damit einverstanden ist oder nicht. Wenn das raus kommt, dann droht der älteren Person ein Gerichtsverfahren.
Wenn ein Partner zwischen 14-16 ist, und der andere über 18 ist, dann greift da ebenfalls das Jugendschutzgesetz. Das ist ebenfalls strafbar.
Erst wenn beide mindestens 16 Jahre alt sind ist es legal.