lynna_12741540Wg. unterhalt
hallo,
habe selbst drei kinder, nicht ehelich und kämpfe andersherum als du, aber vielleicht hilft es dir:
1. kind hat anspruch auf unterhalt, bei etwa einkommen netto 2000,- euro
sind das etwa 199,- , siehe düsseldorfer tabelle , deswegen so niedrig, da vom kindergeld dem vater auch etwa 77,- euro zustehen, welche mit dem zu zahlenden unterhalt verrechnet werden.
der frau steht auch unterhalt zu bis vollendung des dritten lebensjahres des kindes, da sie es ja betreut , die höhe ist nicht gesetzlich geregelt, haben wohl zu wenig frauen klagen können, aber es so viel sicher, daß dem vater des kindes ein selbstbehalt übrig bleiben muß, welcher wahrscheinlich in deinen augen nicht sehr hoch ist, bei nicht-verheirateten steht er glaube ich bei etwa 1.100 und bei geschiedenen bei etwa 890 euro, bin mir aber nicht sicher, nach den drei jahren ist ihr arbeit zumutbar, da ja das kind dann in den kindergarten gehen wird... außer sie findet einen grund...