Heiko Maas will den Vergewaltigungsparagraph 177 des Strafgesetzbuches ändern.
Der wurde vor ein paar Jahren schon angepasst, sadass auch die Atmosphäre einer akuten Bedrohungssituation strafbar ist. Ein Beispiel wäre das Messer auf dem Nachttisch des Ehepartners oder die Erwähnung des Chefs, dass sich auf die Stelle noch viele andere Kandidatinnen bewerben.
Das Skandalöse ist: Nur 10% aller Anzeigen führen letzten Endes auch zu einer Verurteilung. Und die Dunkelziffer nicht angezeigter Vergewaltigungen liegt bei bis zu 1000%. Das bedeutet nur jeder hunderste mutmaßliche Täter wird auch tatsächlich wegen seiner Taten zur Rechenschaft gezogen.
Was kann also getan werden, um die Verurteilungsrate zu erhöhen und die Frauen besser zu schützen?
Momentan gilt: Eine Frau muss sich mit allen Mitteln zur Wehr setzen, wenn nicht eine akute Bedrohungssituation für sie oder andere besteht. Nach Hilfe schreien, weglaufen, schlagen, kratzen, beißen, was auch immer möglich ist.
Andere Möglichkeiten wären:
Nein bedeutet Nein: Sagt eine Frau Nein und lässt es dann trotzdem "über sich ergehen", so muss sie nur nachweisen, dass sie den Akt nicht wollte und es in irgendeiner Form kommuniziert hat. Eine aktive Zurwehrsetzung ist nicht zwingend erforderlich.
Ja bedeutet Ja: In dem Fall müssen beide Partner ganz ausdrücklich den Geschlechtsakt wollen und das auch so kommunizieren. Bei jeglicher Unsicherheit ist es beiden Partnern bei Strafe untersagt den anderen zu berühren, ansonsten muss das Opfer dem mutmaßlichen Täter nachweisen, dass dieses "Ja" mindestens einseitig nicht vorlag. So eine Regelung gibt es beispielsweise in Canada, wobei es bis dato immer wieder Schwierigkeiten mit der Rechtsprechung gab, da sich die Hndhabung als umständlich erweist. Letztendlich führt diese Reglung aber eher zu Stärkung von Vergewaltigungsopfern.
Ja bedeutet Ja mit Beweislastumkehr: Wie Ja bedeutet Ja, nur dass in dem Fall der mutmaßliche Täter nachweisen muss, dass ein Ja vorlag. Diese Art der Rechtsprechung würde Vergewaltigungsopfer extrem stärken. Eventuell müssten sie in einem Prozess sogar gar nicht mehr erscheinen, da der Täter zunächst einmal nachweisen muss, dass bei erfolgtem Geschlechtsakt beidseitig ein klares, ausgesprochenes Einverständnis vorlag. Das Vergewaltigungsopfer müsste ihrem Peiniger also nicht mehr physisch gegenüber treten. Für diese Variante plädieren einige Opferverbände, fraglich ist allerdings, ob diese Regelung umsetzbar ist, da sie mit dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht vereinbar ist. Schweden hat bereits ein vergleichbares Modell.
Gibt es den perfekten Kompromiss? Wie kann man die Opfer von Vergewaltigungen besser schützen? Wie kann man die Verurteilungsraten erhöhen?