Unbedingt zum Jugendamt!!!
Hallo!
Mach dich schleunigst auf den Weg zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss für dein Kind! Du erhältst diese Zahlung für 6 Jahre (dürften 133 sein). Außerdem wird das Jugendamt an den Vater heran treten, da er ja eigentlich für den Unterhalt aufkommen muss und das auch für dich und zwar ganze 3 Jahre nach Geburt des Kindes!! (je nach Leistungsfähigkeit natürlich und der Kindesunterhalt geht vor)
Ihr wart zu kurz zusammen, dass du zahlen musst. Die Ehe gilt bis zum nachweisbaren getrennt Leben. Du befindest dich quasi im Trennungsjahr.
Du kannst die Scheidung einreichen, aber anuliert wird die Ehe frühestens nach einem Trennungsjahr mit seiner Zustimmung. Stimmt er nicht zu, dann erst nach 3 Jahren.
Falls du dich von einem Anwalt beraten lässt, dann achte darauf dass er auf Familienrecht spezialisiert ist. Hole dir vorher einen Beratungsschein beim Gericht, dann kostet die Erstberatung nichts bis fast nichts. Und beim Anwalt (wenn du diesen nimmst) gleich Prozesskostenhilfe beantragen.
Auch dein Anwalt wird den Vater drauf hinweisen, dass er Unterhalt zahlen muss und sich um bessere Arbeit bemühen muss. Und kann Nachweise (Bewerbungen) fordern.
Du kannst dich aber auch gütlich mit ihm einigen. Nur gar keine finanzielle Unterstützung fürs Kind geht ja mal garnicht, wenn er gesund und arbeitsfähig ist.
Gesetzlicher Mindestunterhalt wären 225 Euro für ein Kind 0-6 Jahre.
Wenn ihr euch versteht, dann kann man diesen ja seiner Situation anpassen. Sprich jetzt weniger, wenn er mehr verdient mehr. Aber ganz ohne....
Kopf hoch und keine Angst. Du musst jedenfalls keinen Unterhalt zahlen. ;-)