gratia_12746704...
es gibt keine TEIL Kündigung....wenni ihr beide im Mietvertrag steht , seid Ihr beide auch für haftbar...und zwar solange bis der andere auch kündigt....
das ist Mietrecht , sollte auch jeder Rechtsanwalt wissen...
das gleiche gilt für den Darlehnsvertrag , auch hier wenn beide unterschreiben haben , sind beide für haftbar ...man kann sich das Geld von den anderen wiederholen , aber dem Darlehnsgeber dem ist es egal , der will natürlich sein Geld...
das Trennungsjahr beginnt , wenn man nicht mehr zusammen ist auch NICHT mehr zusammen schläft...einmal zusammen schlafen und das trennungsjahr beginnt von vorne...
ich hoffe das du da einen fähigen Rechtsanwalt gefunden hast...der sollte auf Familienrecht spezialisiert sein...
wenn du fragen hast meld dich...