Da die Tochter noch so klein ist...
wird er die kleine nicht so ohne weiteres zugesprochen bekommen, es sei denn er könnte beweisen, dass sie ihr kind nicht gut behandelt, aber dies wird ja sicher nicht der Fall sein.
Wenn sich deine Freundin ganz sicher ist, dass sie sich von ihrem Mann trennen möchte, würde ich ihr Raten mit ihrer Tochter ins Frauenhaus zu gehen und ihre Situation schildern, von dort aus kann sie dann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter beantragen und bewirken lassen, da die Gefahr einer Entführung besteht, bewirken lassen, dass er das Mädchen wärend abgsprochender Zeiten nur noch im Beissein des Jugendamtes sehen darf, dadurch ist die Entführugsgefahr seinerseits sehr eingeschrenkt,denn er muß durch den Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit entsprechenden Strafen rechnen, da er dann deren Tochter nicht mehr ohne dein Einverständnis in sein Heimatland nehmen darf.
Wenn er bereits gewalttätig geworden ist, wird er ohnehin kein Sorgereicht für seine Tochter erhalten.
Wenn deine Freundin eine konsiquente Trennung vollzieht, ist ihre kleine Tochter auch beschützt, die Frage ist allerdings auch, ob ihr Mann einen deutschen Pass oder noch einen irakischen Pass besitzt, besitzt er einen deutschen Pass, würde er auch im Irak als deutscher behandelt also nach deutschem Recht verurteilt werden.
Was sich allerdings auch schwierig gstalltet, wenn sich das Kind dann doch im Irak befinden würde, da sich auch iraker mit deutschem Pass schnell wieder einen irakischen Pass besorgen können in dem sie dann ihre Kinder eintragen lassen, hierbei bedarf es dann nicht einmal dem Einverständnis der Mutter.