Trennungskinder brauchen mehr Rechtsschutz
Daher meine ungewöhnliche Antwort als Petition, ich kenne das Problem des "geschiedenen" Kindes!!!
Vorname Familienname
Straße Nr.
D-00000 ORT
Germany - Deutschland - Duitsland -
Allemagne
00.00.2009
Europäisches Parlament
Europees Parlement
Parlement Européen
European Parliament
- Petitionsausschuß -
Wiertzstraat 60 / 60 Rue Wiertz
B-1047 BRUXELLES / BRUSSEL
BELGIË - BELGIQUE -BELGIEN
PETITION
Familien-/Kindschaftsrecht, Jugendhilfe
(DE
Deutsch/Allemand/Duits/German)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage hiermit, die oben genannte
Thematik unter Einbeziehung der im folgenden
genannten Gesichtspunkte auf die Tagesordnung
einer der nächsten acht Ordentlichen
Sitzungen des Europäischen Parlamentes zu
erheben.
Das Europäische Parlament möge beschließen,
daß der 1626a BGB (Zivilrecht der
Bundesrepublik Deutschland), der das
Sorgerecht nicht mit der Mutter gemeinsamer
Kinder verheirateter Väter von dem Willen der
Kindesmutter abhängig macht, auf europäischer
Ebene durch eine Regelung ersetzt wird, die
die gemeinsame Verantwortung immer beider
Eltern durch eine rechtliche Gleichbehandlung
sämtlicher Mütter und Väter umsetzt. Das
gemeinsame Sorgerecht der Eltern soll nicht
von dem rechtlichen Verhältnis der Eltern
abhängig sein. Desweiteren soll dafür Sorge
getragen werden, daß jedwede unterschiedliche
Bewertung der Elternrolle im Bezug auf Ehe,
Trennung bzw. Scheidung und/oder Geschlecht
vermieden wird.
So rege ich an, verbindliche gesetzliche
Vorgaben zu schaffen, die es unmöglich
machen, die grundrechtlich geschützte Bindung
jedes Menschen zu Mutter und Vater (z. B.
Nach einer Trennung der Eltern bzw. wenn das
Kind bei gar keinem Elternteil lebt) ohne
gravierenden Grund zu beengen. Laut einer
Proksch-Studie aus dem Jahre 1999 verlieren
in Deutschland etwa 40 % aller Kinder
geschiedener Eltern bereits nach einem Jahr
den Kontakt zum nichtbetreuenden Elternteil,
wobei zu vermuten ist, daß sowohl die
absolute Zahl der Scheidungen als auch der
Anteil der Kontaktabbrüche im Vergleich dazu
noch gestiegen ist.
Ich beantrage daher folgende Schritte:
Prüfung, inwieweit die involvierten Stellen
der Kommunen (u. a. Die Jugendämter) über
fachliche Kenntnis sowie materielle und
personelle Kompetenzen und Ressourcen
verfügen, unverhältnismäßige
Kind-Eltern(teil)-Trennung zu erkennen, zu
verhindern und wenn bereits eingetreten
zu beenden.
Gleichartige Prüfung der Familiengerichte und
verbindliche Ausstattung der involvierten
Justizstellen und anderen Behörden mit
angemessener Fachkompetenz in den Bereichen
Pädagogik, Kinderpsychologie und Mediation
Behandlung der Thematik PA-Syndrom
(induzierte Kind-Eltern-Entfremdung)
- In Frankreich wird durch Umgangsvereitelung
verursachte Entfremdung als Kindesmißbrauch
gewertet -
Anhörung von Betroffenenverbänden, namentlich
der PAS-Eltern e. V. und des Väteraufbruch
für Kinder e. V., um nicht nur Möglichkeiten
und Kompetenzen der öffentlichen und privaten
Beratungsstellen, sondern auch die Beispiele
aufzuzeigen, in denen das vorhandene
Potential entweder (rechtlich oder
organisatorisch) nicht ausreicht, um teils
sehr lange Umgangsabbrüche und
Entfremdungsszenarien zu vermeiden, oder in
den entscheidenden Punkten ungenutzt bleibt.
Stärkung des Umgangsrechtes des Kindes und
beider Eltern, zugleich die Pflicht jedes
Elternteiles, durch verbindliche Regelungen,
insbesondere in puncto Mindestanforderungen
an Häufigkeit und (nicht zuletzt zeitliche)
Ausdehnung des Umganges, damit dieser nicht
faktisch zu kurz und/oder zu selten
stattfindet und dadurch quasi vereitelt
wird.
Umsetzung der deutschen obergerichtlichen
Rechtsprechung (BverfG und BGH), die besagt,
daß der Umgang in aller Regel dem Kindeswohl
dient, also Ausnahmen klar begründet werden
müssen und nicht der Regelfall werden dürfen
So soll verhindert werden, daß einem
unveräußerlichen Grundrecht nur in
Ausnahmefällen zur Geltung verholfen wird.
Prüfung des Cochemer Modells, um durch
zeitnahe und fachbereichübergreifende
Zusammenarbeit verschiedener Stellen zu
verhindern, daß der Kontakt in der
Anfangsphase einer Trennung oder Scheidung
der Eltern abbricht und eine nachher
schwerlich aufzuhaltende Eskalationsspirale
in Gang gesetzt wird
Dies ist insbesondere deswegen wichtig, um
später die nötigen Voraussetzungen für
unbelasteten Umgang zu schaffen und auch akut
für die betroffenen Kinder eine gewisse
Kontinuität zu wahren.
Eine besondere Aufmerksamkeit soll auch der
Thematik der Frauenhäuser erhalten:
Diese stehen nicht nur Opfern z. B.
Häuslicher Gewalt, sondern auch solchen
Frauen, die angeben, Opfer häuslicher Gewalt
zu sein und ihren Kindern offen. Um zu
verhindern, daß sich hier ein rechtlicher
Graubereich etabliert, in dem eine Mutter
unter Verwendung falscher Behauptungen die
Kinder dem Vater rechtswidrig entzieht und
diese in einem dem Vater nicht bekannten
Frauenhaus einquartiert.
An dieser Stelle sind schnelle Prüfungen der
Vorwürfe sehr sinnvoll, die den Grundsätzen
des Kindeswohls und der im Rechtsstaat
üblichen Unschuldsvermutung folgen müssen.
ICH BEANTRAGE BEARBEITUNG.
Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift)
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