damion_12360125Danke...
für Eure Antworten.
Ich rief beim Gericht an und dort wurde mir gesagt, dass das so normal sei und die Anwältin von meinem Noch-Mann bestätigte dies. Ich selbst habe noch keinen Anwalt.
Aber ich schreibeuch mal, was im Schreiben vom Gericht steht:
Sehr geehrte Frau...,
der Antragsteller hat den anliegenden Scheidungsantrag eingereicht und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt. Zunächst hat das Gericht auch die Erfolgsaussicht der Anträge zu überprüfen.
Sie werden gebeten, innerhalb von 2 Wochen hierzu Stellung zu nehmen. Ihre Stellungnahme wird dreifach - möglichst in Maschinenschrift - erbeten.
Geht Ihre Antwort nicht innerhalb der genannten Frist bei Gericht ein, so wird angenommen, dass Sie dem Prozesskostenhilfeantrag nicht widersprechen wollen.
Falls es zu einem Scheidungsverfahren kommt, müssen Sie sich grundsätzlich durch einen Rechtanwalt vertreten lassen; dies gilt nicht, wenn Sie der Scheidung zustimmen und in den Folgesachen selbst keine Anträge stellen wollen....
Was sagt Ihr dazu? Hab ich denn da im Schreiben was falsch verstanden?
LG Tina