Hallo zusammen,
ich bin neu hier und es ist auch das erste Mal das ich in einem Forum nach Rat suche. Ich bin zwar ein Mann, suche aber gezielt bei euch Frauen nach Hilfe.
Ich bin 30 Jahre alt und die Frau um die es sich handelt 27 Jahre. Wir haben uns eines Abends in einer Discotheke kennengelernt. Sie spielte sofort mit „offenen Karten“ und sagte mir „Ich habe zwei Kinder und lebe in Scheidung“.
Sie hat zwei Kinder welche ich bereits kennenlernen durfte und die ich sofort ins Herz geschlossen habe. Auch Sie fasziniert mich und die Gefühle wachsen stetig.
Jetzt kommt das ABER...
Sie ist seit Januar geschieden, es gibt allerdings keine Besuchsregelung für die Kinder. Er hat sogar noch einen Haustürschlüssel. So kommt und geht er wie es ihm passt. Er hat anscheinend noch Gefühle für Sie, Sie aber nicht mehr für Ihn. Dennoch stört es mich natürlich, wenn er sich bei ihr einnistet und teilweise auch die Nächte dort verbringt.
Das ist auch der Grund, weshalb wir uns immer bei einer Freundin treffen. Natürlich darf er von unseren Treffen nichts erfahren. Er droht mit „Wenn du einen neuen hast, kümmere ich mich nicht mehr um die Kinder“. Ihr ist es wichtig, dass die Kinder einen Papa haben der sich um sie kümmert.
Ohne richtige Dates ist es schwer sich besser kennenzulernen und vor allem sich näher zu kommen... Sie denkt und fühlt aber ähnlich wie ich.
Der Grund weshalb Ihr Ex noch den Schlüssel hat ist, dass sie zum einen Angst hat, dass er den Kontakt abbricht und zum anderen ist sie auch finanziell auf ihn angewiesen.
Sie bittet mich immer um Geduld, hat mir aber bereits vor Wochen versprochen zum Jugendamt zu gehen um das Besuchsrecht zu regeln. Letzte Woche meinte Sie zudem, dass sie meine Situation versteht und es sich „sehr bald“ was ändert. Bis heute hat sich noch nichts geändert.
Ich möchte Sie nicht unter Druck setzen, da ich ihre Situation verstehe... Dennoch wünsche ich mir, dass sie sich von der Abhängigkeit löst.
Wie lange soll ich noch warten? Wie soll ich vorgehen?
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.